Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Sozialhilfebestimmungen in Wien und Niederösterreich aufgehoben. Anlass in der Bundeshauptstadt war die Beschwerde eines nigerianischen Staatsbürgers, dem wegen seines befristeten Aufenthaltstitels im Rahmen der “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” der Anspruch auf Sozialhilfe verweigert worden war. Der VfGH sah dadurch einen Verstoß gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes.

Laut dem Grundsatzgesetz haben Drittstaatsangehörige ohne Asylberechtigung Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie sich seit mindestens fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Österreich aufhalten. Das Erfordernis eines bestimmten Aufenthaltstitels ist darin nicht vorgesehen, so der VfGH in einer Pressemitteilung am Freitag.

Drittstaatsangehörige ohne Asylberechtigung haben in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe

Wien mit seinem Mindestsicherungsgesetz und Niederösterreich mit dem Sozialhilfe-Ausführungsgesetz – letzteres wurde aufgrund eines Antrags des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) geprüft – haben das aus Sicht des Höchstgerichts zu eng umgesetzt und auf bestimmte Aufenthaltstitel (speziell den “Daueraufenthalt – EU”) abgestellt.

Die verfassungswidrigen Bestimmungen im Wiener und im niederösterreichischen Landesrecht treten am 1. April 2026 außer Kraft. (APA/red)

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Kommentare

  • Karl sagt:

    Gut das es die Leistungsträger noch gibt die jetzt ihre erworbenen Rechte denen schenken (vielleicht auch unfreiwillig)….Etwas Anspruch zu haben, ohne etwas dazu geleistet zu haben, ist schon stark-dass man man mal verkraften-oder bin ich der einzige der so denkt..?

  • солнечный свет sagt:

    das macht einfach nur sprachlos!

    12
  • WANN sagt:

    kippt der Vfgh die Ungleichberechtigung/benachteiligung bei der Befreiung von der ORF Gebühr??

    11
  • "...jetzt fehlen sogar die Eier..." sagt:

    Da wird er nicht der einzige bleiben, der das einklagt. Wieviele werden es denn in Zukunft sein?
    Woher soll das Geld dafür kommen, aus der Kriegskasse?

    20
  • jerimyy sagt:

    WAS für Idioten haben wir da groß werden lassen ??? Wer hat diese Gesetzte zugelassen ! ?

    31
  • DoPro sagt:

    In Österreich hat jeder Anspruch auf Alles ohne Leistung und auch auf teuerste Rechtsanwälte und Klagen beim OGH. Alle und Jeder hat auf alles Anspruch außer Österreicher.

    55
  • HC-Frust sagt:

    Habe schon einmal geschrieben, die Cosa Nostra ist ehrlicher als unser Verfassungsgerichtshof.
    Hat diese Verbrecherbande jemals für uns, den Souverän, positiv geurteilt?
    Überlastet bei solchen Urteilen, außer bei Abmahnungen als Nebenbeschäftigung.
    Der kritische Fehler ist dieser VfGH und nicht mein Kommentar!

    39
  • Frage 7 sagt:

    Sog , wos mocht a Nigerianer aum Praterstern ? Ehrlich jetzt ?? 🙂

    36
    1. hödlmoser sagt:

      Auch im Sommer Schnee verkaufen…. .

  • Max sagt:

    Das Grauen ist.Überallmqn braucht keine Horrorfilme

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  • Gültig „gegen“ Grün, ÖVP, SPÖ und NEOS wählen und Freundschaft mit Russland! 🤩 ÖXIT und der Weg wird frei für den Weltfrieden. ☮️ sagt:

    Da zeigt sich wieder, wie fahrlässig die ÖVP-Regierung handelt.

    So eine Gesetzeslücke hätte längst geschlossen werden müssen.

    ———

    »»»Achtung««« Hier treibt ein linker Spinner sein Unwesen. Er verbreitet unter fremde Profilnamen seine Linkspropaganda und spammt mit Kommentarkopien die Kommentarfunktion voll.

    Der „Linksfanatiker“ will hier die Kommentarfunktion stören.

    Den Profilnamenfälscher lache ich nur noch aus. 🤣️

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