
Österreich verändert sich dramatisch: Der wahre Effekt des Familiennachzugs
17.00 Menschen kamen in den vergangenen zwei Jahren über die Familienzusammenführung nach Österreich. Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler. Woher diese Menschen kommen, welche finanziellen Belastungen sie mit sich bringen und wie sich Österreichs Bevölkerung zusammensetzt, haben wir detailliert zusammengefasst.

Viel Applaus holte sich Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) mit seiner Ankündigung, den Familiennachzug zu stoppen. Vollmundig angekündigt, passierte der Antrag den Ministerrat, bereits Mitte Mai könnte er durchgeführt werden. Nur handelt es sich nicht um einen Stopp, sondern lediglich um eine „Hemmung”.
Ein Antrag auf Familienzusammenführung kann weiterhin gestellt gestellt werden, auch Ausnahmen gelten, wenn europarechtliche Bestimmungen dies verlangen, etwa bei Personen, die gut Deutsch sprechen oder Kindern ohne ausreichende Bezugspersonen im Herkunftsstaat. Ein Mogelpaket, kritisierte FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst auf exxpress live.
Doch wer hat durch den Familiennachzug tatsächlich das Recht, nach Österreich zu kommen? Um wieviel Personen handelt es sich überhaupt? Und welche Kosten verursachen sie dem österreichischen Steuerzahler? Wir haben alle Zahlen zusammengetragen.
Knapp 8.000 Menschen kamen 2024 durch den Familiennachzug nach Österreich
Seit 1993 gibt es in Österreich das Recht auf Familienzusammenführung. Damals beschlossen, erweist sich die Regelung ein Vierteljahrhundert später als Riesenproblem. Seit 2015 reißt die Migration nach Österreich nicht ab. Ist Asyl eine Zuflucht auf Zeit, stellt sich doch heraus, dass Menschen, die hier um Asyl ansuchen, gekommen sind um zu bleiben.
Hier die konkreten Zahlen: 7.762 Menschen kamen 2024 über den Familiennachzug nach Österreich, davon 4.817 Frauen und 2.945 Männer. Davon wiederum sind 5.331 Personen minderjährig, davon unterliegen wiederum 3.098 der Schulpflicht.
Woher kommen diese Menschen? Der Großteil kommt aus Syrien, und zwar 89 Prozent. Weit dahinter rangieren die Afghanen mit vier Prozent und drei Prozent des Familiennachzugs kommt aus Somalia. Die restlichen vier Prozent kommen quer durch aus anderen Ländern. 2023 kamen 10.642 Personen über den Familiennachzug nach Österreich, auch hier war Syrien Spitzenreiter.
Knapp achtzig Prozent Österreicher leben in Österreich
Wie wirkt sich dieser starke Zuzug nach Österreich nun auf die Bevölkerungszusammensetzung in unserem Land aus? Österreich hat aktuell 9.198.214 Einwohner, davon knapp achtzig Prozent Österreicher, zehn Prozent EU-Bürger inklusive Großbritannien und EFTA-Staaten – also Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – sowie zehn Prozent Drittstaaten (eben Syrien, Afghanistan, Somalia, Marokko, Türkei, Irak etc.). Laut Statistik Austria lebten am 1. Jänner 2025 1.855.624 ausländische Staatsangehörige in Österreich. Interessant die Einbürgerungen: Machen Personen mit ausländischer Staatsangehöriger 20,2 Prozent der Bevölkerung aus, beträgt der Anteil im Ausland Geborener in Österreich 22,7 Prozent.
Zum Vergleich: Vor 15 Jahren setzten sich die damaligen 8.351.643 Einwohner noch aus 89 Prozent Österreichern zusammen, fünf Prozent kamen aus der EU mit Großbritannien und EFTA und nur sechs Prozent aus Drittstaaten – das war vor der ersten Flüchtlingswelle 2015.
Laut dem Innenministerium gab es im Jahr 2024 insgesamt 16.784 Zuerkennungen von Asyl und 7.673 von subsidiärem Schutz. Der Großteil der Schutzgewährungen betraf syrische Staatsangehörige (74 Prozent bei Asyl, 71 Prozent bei subsidiärem Schutz).
Erhält eine Person in Österreich Asyl, kann sie sofort ihre Angehörigen nachholen. Hier gibt es sogar eine Frist als Vorgabe vom Staat, nämlich müssen Familienangehörige im Ausland innerhalb von drei Monaten (!) nach der Zuerkennung von Asyl den Antrag auf Nachzug bei der österreichischen Botschaft stellen. Es geht also fix: Asyl zuerkannt und schon muss die Familie nachgeholt werden. Subsidiär Schutzberechtigte können ihre Familie allerdings erst drei Jahre später nachholen.
Ist der Antrag bei der österreichischen Botschaft im Heimatland eingelangt, wird er von dieser an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Österreich weitergeleitet. Dort wird der Antrag geprüft und bei positivem Bescheid kann´s schon losgehen mit der Reise nach Österreich. Nach der Einreise muss umgehend ein Asylantrag gestellt werden, dieses Verfahren dauert oft über ein Jahr. Egal, denn die Grundversorgung gilt ab dem Tag der Einreise. Aufgrund der schlechten Bildung – viele sind Analphabeten in der eigenen Sprache – und der mangelnden Deutschkenntnisse ist diese Grundversorgung für viele Zuwanderer auch die einzige Zukunftsperspektive.
Interessant auch, dass immer nur von der Kernfamilie als Familiennachzug gesprochen wird. Können Eltern, Kinder und Ehepartner nachgeholt werden, gilt das selbe jedoch auch für eingetragene Partner – gerne auch gleichgeschlechtlich – Adoptivkinder und Stiefkinder.
Ukrainer müssen in Österreich übrigens keinen Asylantrag stellen. Sie erhalten einen Aufenthaltstitel als Vertriebene, die so genannte „Blaue Karte“. Damit können sie in Österreich arbeiten und Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, wenn sie nicht arbeiten gehen.

Der Familiennachzug zuzüglich zu den weiterhin eintreffenden Asylwerbern stellt Österreich vor große Herausforderungen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem. Denn dem Familiennachzug und den Asylwerbern steht nicht nur eine Grundversorgung und die kompletten Leistungen der Krankenkassa zu, sondern zusätzlich noch Taschengeld, Wohnkostenzuschüsse, Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe. Zusätzlich muss der Steuerzahler auch noch für Leistungen wie Verfahrenskosten, Wertekurse, Orientierungskurse, Alphabetisierungskurse, AMS-Schulungen, Schul- und Kindergartenplätze, Deutschförderung, Orientierungsklassen, zusätzliche Lehrer, Förderungen und Integrationsmaßnahmen und bis vor kurzem auch noch für den Klimabonus in die Tasche greifen.
Eine genaue Aufstellung, wie hoch diese Gesamtkosten sind, gibt es übrigens nicht. Diese sind „nicht eruierbar”, wie eine Anfragebeantwortung an die FPÖ diesbezüglich ausfiel – exxpress berichtete.
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