”Das ist ja nun doch etwas ungewöhnlich”, zeigte Dr. Niki Haas, der erfolgreiche eXXpress-Anwalt, der Redaktion eine aktuelle Überweisungsbestätigung: Kurz vor Beginn der Exekutionsfrist wurden vom ORF 932 Euro für ein Verfahren überwiesen,

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Der “ZiB2”-Moderator hatte den eXXpress wegen eines Berichts über eine Nebentätigkeit (siehe unten) geklagt – und dieses Gerichtsverfahren eindeutig verloren.

Jetzt wollte der ORF-Mitarbeiter aber offenbar nicht selbst für die Kosten des eXXpress-Anwalts aufkommen, zu deren Bezahlung er gerichtlich verpflichtet ist: Der öffentlich rechtliche Rundfunk überwies von seinem Firmenkonto die geforderten 932 Euro – also aus dem Topf der Gebührenzahler und der ORF-Werbekunden.

Die Überweisungsbestätigung: Der ORF zahlte für die Klage von Armin Wolf
Die Überweisungsbestätigung: Der ORF zahlte für die Klage von Armin Wolf

Um diesen Bericht dreht sich die Klage Wolfs

Der eXXpress hatte Ende Oktober berichtet, dass sich Wolf als prominentes Gesicht an einer Impf-Kampagne des Bildungsministeriums und des Jugendrotkreuz beteiligt,

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Diese Information war direkt von Seiten der Veranstalter gekommen, über die Austria Presse Agentur (APA) verbreitet und in weiterer Folge von mehreren Medien aufgegriffen worden. Wolf bezeichnete dennoch den eXXpress-Bericht auf seinem privaten Twitter-Profil mehrfach als eine “Lüge” – räumte aber kurz darauf ein, dass er bei der Kampagne sehr wohl mitwirke. Trotzdem klagte er den eXXpress – und verlor rechtskräftig.

Verlor die Klage gegen den eXXpress:
Verlor die Klage gegen den eXXpress: "ZiB2"-Moderator Armin Wolf

Die umstrittenen Nebenbeschäftigungen für ORF-Mitarbeiter:

Das sollte sofort eingestellt werden, der ORF bezahlt ausreichend.Das sollte sofort eingestellt werden, der ORF bezahlt ausreichend.
Die Mitarbeiter sollen weiter die Chance haben, ihr Gehalt aufzubessern.Die Mitarbeiter sollen weiter die Chance haben, ihr Gehalt aufzubessern.