Die neue ORF-Haushaltsabgabe sorgt weiterhin für Schlagzeilen – und Unverständnis. Neben Haushalten sind auch Unternehmen und Vereine betroffen, selbst wenn diese keine Radio- oder Fernsehgeräte besitzen. Jüngstes Beispiel: Der „Erlebnismuseumsverein Schönbach“ im niederösterreichischen Waldviertel, ein gemeinnütziger Verein mit nicht gewinnorientiertem Museumsbetrieb, muss die Gebühr zahlen, da er Angestellte beschäftigt und daher Kommunalsteuer zahlen muss. Der Obmann reagiert gegenüber „Heute“ verärgert: „Warum müssen wir zahlen?“

Die neue Gesetzeskonstruktion unter Türkis-Grün von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) macht Radio- oder Fernsehnutzung irrelevant. Stattdessen wird die Abgabe an Hauptwohnsitze und Betriebsstandorte gekoppelt, was zu bizarren Szenarien führt:

Merkwürdige Szenarien:

Doppelte Gebühren bei Eckhäusern: Bewohner, deren Wohnungen von zwei Straßen aus zugänglich sind, erhalten oft zwei Zahlungsaufforderungen.

Verstorbene müssen Gebühren zahlen: Durch langsame Datenübermittlung wird die Abgabe gelegentlich auch von Verstorbenen eingefordert.

Kuriose Unternehmensfälle: Ein Reinigungsunternehmen muss statt bisher 357 Euro 21.000 Euro zahlen, da die Abgabe an jedem Einsatzort der Putzkräfte fällig wird.

Kein ORF-Empfang auf alten TV-Geräten: Nutzer älterer Fernseher, die durch die HD-Umstellung kein ORF-Programm mehr empfangen können, müssen trotzdem zahlen – und sich ein neues Gerät beschaffen.

Auch ein kleines Wasserkraftwerk mit nur einem Mitarbeiter muss 240 Euro Abgabe entrichten.

 

Solche Fälle häufen sich und sorgen für wachsenden Unmut.

Die Abwicklung der Haushaltsabgabe ist inzwischen ein Fall für den Rechnungshof, der die „Vorschreibung und Einhebung“ genau prüfen soll.