Im Kern der Kritik steht die Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells. Mehrere Gutachten, darunter das von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, erklären die Reform für verfassungswidrig. Besonders die ungenauen Bodenrichtwerte, die dem neuen Modell zugrunde liegen, stoßen auf Skepsis. Diese Werte erfüllen laut Kritikern nicht die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 ein präzises und gerechtes Bewertungssystem gefordert hatte. Der Gleichheitsgrundsatz, der im Grundgesetz festgeschrieben ist, wird durch die Reform verletzt. Grundstücke ähnlicher Art werden ungleich behandelt – eine Schieflage, die das Bundesverfassungsgericht bereits mit seiner Entscheidung von 2018 moniert hatte, als es die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärte.

Mangelnde Transparenz: Ein Flickenteppich aus Unsicherheiten

Ein weiteres Problemfeld ist die Intransparenz der Reform. Viele Immobilienbesitzer tappen im Dunkeln, was ihre künftige Steuerlast betrifft. Diese Unsicherheit wird von Kritikern als Symptom eines grundsätzlichen Staatsversagens gedeutet. Auch die neuen Bewertungsverfahren erweisen sich als überaus komplex. Für viele Steuerpflichtige sind sie kaum nachvollziehbar und erzeugen eine zusätzliche Belastung. Diese undurchsichtige Regelungsflut könnte die Grundrechte der Bürger verletzen, da sie dem Prinzip der fairen und verständlichen Besteuerung widerspricht.

Fehlende Reformbereitschaft: Ein Relikt aus vergangenen Zeiten

Ein besonders absurdes Detail der Grundsteuerreform ist die Tatsache, dass die zugrunde liegenden Einheitswerte teilweise aus den Jahren 1935 und 1964 stammen. Diese Werte sind längst nicht mehr repräsentativ für die heutigen Marktbedingungen, führen jedoch weiterhin zu einer ungerechten Besteuerung. Doch warum hat sich so lange nichts getan? Kritiker machen eine „Große Koalition des Unterlassens“ verantwortlich. Weder der Deutsche Bund noch die Länder oder Kommunen hätten in der Vergangenheit den politischen Willen aufgebracht, eine umfassende Neubewertung der Werte durchzuführen.