Nachdem mehrere europäische Länder – darunter Österreich – ihre Asylverfahren für Syrer ausgesetzt haben, konnte ein Sprecher der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel keine konkreten Empfehlungen der EU dazu geben. Die EU habe derzeit keine gemeinsame Liste von sicheren Drittstaaten. Deshalb müsse jeder Mitgliedstaat für sich entscheiden, ob ein Drittstaat sicher sei oder nicht. Er betonte, “Entscheidungen über Asylanträge fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten”.

Die Mitgliedstaaten hätten das Recht, die Prüfung von Anträgen zu verschieben, wenn sich die Lage im Herkunftsland ändere:”Denjenigen, die keinen Anspruch auf Schutz haben, kann dann eine Rückführungsentscheidung zugestellt werden”, so der Sprecher. Die EU-Länder müssten die EU-Vorschriften in diesem Bereich einhalten. Am Montag hatte die EU-Kommission erklärt, die Bedingungen für eine sichere und würdevolle Rückkehr nach Syrien seien momentan nicht gegeben.

In Österreich hatte Bundeskanzler Karl Nehammer am Montag Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) damit beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen. Auch Deutschland, Italien oder Großbritannien setzten vorläufig ihre Asylverfahren für Menschen aus dem Bürgerkriegsland aus.

UNHCR gegen Abschiebungen nach Syrien

“Was wir bedenken müssen, wenn wir über Rückführungen sprechen, ist die wichtige Verpflichtung, dass Asylanträge immer auf individueller Basis bewertet werden müssen”, betonte der Kommissionssprecher mehrfach. Es sei sehr wichtig, die Situation vor Ort zu beobachten, die sich ständig ändere. Die Rückkehr nach Syrien könne auf freiwilliger Basis erfolgen, wenn sie “sicher und menschenwürdig” sei und die vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR festgelegten Bedingungen erfülle. Das UNHCR sprach sich am Dienstag in Genf angesichts der noch instabilen Lage in Syrien gegen Abschiebungen von Geflüchteten in das Bürgerkriegsland aus.

Rebellen unter der Führung der islamistischen Gruppe Hayat Tahrir al-Scham (HTS) hatten in der Nacht zum Sonntag die Kontrolle über die syrische Hauptstadt Damaskus übernommen und damit das Ende der mehr als zwei Jahrzehnte andauernden Herrschaft der Familie von Präsident Bashar al-Assad besiegelt. Der entmachtete Präsident floh mit seiner Familie nach Russland. (APA/red)