Brüssel baut sein Aufsichtssystem für das Internet weiter aus. Die EU-Kommission hat einen Leitlinienentwurf vorgelegt, der schärfer regeln soll, wer als „vertrauenswürdiger Flagger” (Trusted Flagger) gilt – also als Organisation, deren Meldungen über mutmaßlich illegale Online-Inhalte von den Plattformen vorrangig behandelt werden müssen. Eine Konsultation dazu läuft bis 26. Juni, beschlossen werden soll das Ganze in der zweiten Jahreshälfte.

Die Trusted Flagger sind nicht neu. Sie sind seit 2022 im Digital Services Act (DSA), dem EU-Gesetz über digitale Dienste, verankert und in vielen Ländern längst im Einsatz. Es handelt sich laut Kommission um Organisationen mit besonderem Fachwissen, die Plattformen auf potenziell illegales Material wie die Darstellung von Kindesmissbrauch, Urheberrechtsverletzungen oder Online-Betrug hinweisen. Die Plattformen müssen diese Hinweise mit Priorität bearbeiten, entscheiden aber selbst, ob ein Inhalt tatsächlich illegal ist. EU-weit sind bereits mehr als 70 solcher Flagger benannt. Was Brüssel jetzt vorlegt, ist kein neues Instrument, sondern die Feinjustierung eines bestehenden.

Was bisher galt – und was sich ändern soll

Bislang vergeben die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste den Status weitgehend nach eigenen Verfahren – in Österreich ist das die KommAustria. Mehrere Behörden, darunter die KommAustria selbst, haben dafür eigene Antragsleitfäden veröffentlicht. Das Ergebnis: ein Flickenteppich aus nationalen Regeln.

Genau hier setzt der Entwurf an. Er soll die Kriterien und Verfahren für Vergabe, Aussetzung und Entzug des Status EU-weit vereinheitlichen und legt erstmals gemeinsame technische Vorgaben fest, wie Flagger und Plattformen mit den Meldungen umzugehen haben. Eingebaut sind auch Vorkehrungen gegen Missbrauch: jährliche öffentliche Transparenzberichte sowie Verfahren, um den Status auszusetzen oder zu entziehen. Die Flagger sollen laut Kommission „unabhängig, objektiv und rechenschaftspflichtig” arbeiten und dabei die Meinungsfreiheit wahren.

In Österreich sind derzeit acht Organisationen als Trusted Flagger zertifiziert: der Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb (lauterer Wettbewerb), Rat auf Draht (Kinder- und Jugendschutz), die Internet-Ombudsstelle des ÖIAT (Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Internetbetrug), die Arbeiterkammer Wien (Konsumentenschutz, Datenschutz, Privatsphäre), die LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten (Urheber- und Leistungsschutzrecht), ZARA (Cybergewalt, Cybergewalt gegen Frauen, illegale Rede), AUSTRO-MECHANA (mechanisch-musikalische Urheberrechte) sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich (Jugendschutz, Cybermobbing).

Der größere Rahmen: „Democracy Shield"

Brisant wird der Entwurf durch den Zeitpunkt. Parallel treibt die Kommission ihren „European Democracy Shield” voran – ein Maßnahmenpaket, das von der Leyen am 10. September 2025 in ihrer Rede zur Lage der Union in Straßburg ankündigte und das Kommission und Außenbeauftragte am 12. November 2025 als gemeinsame Mitteilung präsentierten. Offiziell soll es die Demokratie gegen „ausländische Informationsmanipulation und Einmischung” (FIMI) und Desinformation schützen. Dazu gehören ein neues Europäisches Zentrum für demokratische Resilienz sowie ein ausgebautes, EU-gefördertes Netzwerk von Faktencheckern.
Wie weit diese Pläne reichen, hat die Kollegin Pauline Voss von unserem Partnerportal NIUS in einer Auswertung des rund 30-seitigen Kommissionspapiers beschrieben. Voss sieht darin einen „Generalangriff auf die Pressefreiheit”: Die EU schaffe über Förderungen finanzielle Abhängigkeiten genehmer Medien und plane Eingriffe in die Empfehlungs-Algorithmen der Plattformen, um die Reichweite bestimmter Inhalte zu steuern. Hier lesen Sie die ganze Analyse:

„Instrument zur Steuerung von Informationen"

Aus Österreich kommt scharfer Widerspruch von der FPÖ. Die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger, Mitglied im LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments, sieht im Democracy Shield kein Schutzschild, sondern ein Kontrollinstrument: „Dieses Konstrukt ist kein Schutzschild für die Demokratie, sondern ein Instrument zur Steuerung von Informationen und zur Unterdrückung kritischer Meinungen.” Unter dem Vorwand der Desinformationsbekämpfung entstehe „ein europaweites System koordinierter Meinungskontrolle”. Auch den DSA selbst hält Steger für ein Zensurwerkzeug, das nicht illegale Inhalte bekämpfe, sondern „vor allem dazu dient, alternative und kritische Stimmen zu unterdrücken”.

Die Kommission hält dem ihre eigene Lesart entgegen: Eine freie und unabhängige Presse sei das Rückgrat jeder Demokratie, der Shield ein Bündel konkreter Maßnahmen zum Schutz „starker und widerstandsfähiger Demokratien”. Von der Leyen warnte in ihrer Rede, der erste Schritt im Drehbuch jedes Autokraten sei stets, unabhängige Medien unter Kontrolle zu bringen – genau davor solle das Schutzschild bewahren.

„Über die Zulässigkeit von Positionen"

Wie kritisch dieses System zu sehen ist, hat bei exxpress zuletzt Faika El-Nagashi in einem Gastkommentar dargelegt. Die Direktorin des Athena Forum und frühere Nationalratsabgeordnete stört sich nicht an der Bekämpfung eindeutig illegaler Inhalte, sondern an der Grauzone darüber hinaus: Manche NGOs meldeten nicht nur klare Rechtsverstöße, sondern urteilten faktisch „über die Zulässigkeit von Positionen”.

Ihr zentraler Einwand zielt auf die demokratische Legitimation. Mitgliedstaaten lagerten Entscheidungen über potenziell rechtswidrige Inhalte an Organisationen aus, die„keine demokratische Legitimation haben, aber klare gesellschaftspolitische Agenden verfolgen”. Damit verschiebe sich die Deutungshoheit darüber, was im Netz sichtbar bleibt, von Gerichten hin zu privaten Vereinen mit eigener Weltanschauung.

Als Beispiel für die politische Aufladung verweist sie auf ZARA: Der als Trusted Flagger für den Bereich „illegale Rede” zertifizierte Verein war zuletzt selbst Gegenstand eines Koalitionsstreits zwischen ÖVP und SPÖ um seine staatliche Förderung – eine Organisation also, deren Neutralität parteipolitisch durchaus umstritten ist und die zugleich mitentscheidet, welche Meldungen Plattformen vorrangig prüfen müssen.

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Fest steht: Bis 26. Juni können Plattformen, Flagger, Forscher und Zivilgesellschaft ihre Rückmeldung abgeben. Was als Feinjustierung von Meldewegen daherkommt, entscheidet mit darüber, wer im Netz künftig die Hand am Löschknopf hat.