Am 15. Juli trat Innenminister Gerhard Karner gemeinsam mit Andreas Achrainer, Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, vor die Presse und verkündete, dass ab dem nächsten Tag Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, um die Grundversorgung vor Missbrauch zu schützen. Diese gemeinnützige Arbeit wurde näher definiert: Asylwerber müssen ab dem 16. Juli 2024 Arbeit für die Allgemeinheit erbringen, wie etwa Grünflächen oder Sportplätze in Gemeinden pflegen oder in Pflegeheimen oder Obdachloseinrichtungen helfen. “Die Maßnahmen, die wir setzen, sind streng, aber gerechtfertigt und notwendig”, erklärte Innenminister Karner bei der Pressekonferenz tatkräftig.

Drei Monate später wurde nun erste Bilanz gezogen und die Zahlen der “Verordnung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber”, wie die Verpflichtung offiziell heißt, veröffentlicht.

1.757 Asylwerber leisteten gemeinnützige Arbeit

“Bisher wurden mehr als 101.000 Stunden Arbeit geleistet. Beteiligt waren daran 1.757 Personen. Doch 680 Asylwerbern wurde mittlerweile das Taschengeld gekürzt, weil sie trotz Aufforderung keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, das entspricht 24 Prozent”, meldet die APA am 20. Oktober. Der Großteil der Flüchtlinge sei laut dem Bericht der Verordnung gefolgt, lediglich 680 Personen werde als Sanktion das Taschengeld gekürzt.

Diese Zahlen sorgen für eine große Überraschung: Wenn 1.757 Asylwerber der Verpflichtung, die ohnehin nur zehn Stunden pro Monat vorsieht, nachgekommen sind und 680 nicht, ergibt das eine Summe von 2.437 Personen. Würde also in weiterer Folge heißen, dass sich derzeit nur 2.437 Asylwerber in Österreich in der Grundversorgung befinden. Ein Blick auf die Homepage des Innenministeriums zeigt aber gänzlich andere Zahlen: Aktuell befinden sich rund 34.000 Menschen in der Grundversorgung des Bundes und der Länder. Ergibt also eine Differenz von 31.563 Personen, die in diesen Angaben fehlen.

Innenminister Gerhard KarnerAPA/HELMUT FOHRINGER

Wie kommt es nun zu dieser enormen Differenz? Laut Innenministerium wird Karners Verpflichtung in den Einrichtungen des Bundes sowie in Vorarlberg umgesetzt. Oberösterreich überlegt derzeit, ob es die Verordnung umsetzen wird.

Das heißt konkret: Asylwerber befinden sich in Österreich nur relativ kurz in Einrichtungen des Bundes und kommen dann in Obhut der Bundesländer. Acht Bundesländer haben also die Verordnung (noch) nicht umgesetzt. Damit leisten in Wahrheit in Österreich zehntausende Asylwerber keine gemeinnützige Arbeit und nicht nur die vom Ministerium kommunizierten 680.

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