Versammlungsfreiheit in Gefahr? Neue Diskussion über "Schutzzonen" entfacht
Ein Selbständiger Entschließungsantrag von den Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), Sabine Schatz (SPÖ) und Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (Neos) im Gleichbehandlungsausschuss sorgt für Wirbel.
Katholische Beter bei den „40 Tagen für das Leben“ in Wien während der Fastenzeit.ADF International/ADF International
Eine Forderung der Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) ist nun auch im Gleichbehandlungsausschuss angekommen: Wie der exxpress berichtete, forderte Holzleitner die Einführung sogenannter „Schutzzonen“ rund um Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen. Mit diesem Gesetz sollen Lebensschützer künftig sanktioniert werden, die direkt vor den Einrichtungen beten oder Mahnwachen abhalten – Linke sprechen in diesem Zusammenhang häufig abfällig von „Gehsteigbelästigung“.
In diesem Kontext stellten auch die Abgeordneten Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP), Sabine Schatz (SPÖ) und Johannes Gasser, BA, Bakk., MSc (NEOS) im Gleichbehandlungsausschuss einen selbstständigen Antrag zur „Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen (694/A(E))“.
Ihre Aufforderung lautet:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen einzuleiten, insbesondere dahingehend, ob
– der Schutz von Patientinnen bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen, gewährleistet ist;
– der Schutz der Beschäftigten in Krankenanstalten, Spitälern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen gewährleistet ist und
– eine die Funktionsfähigkeit der Gesundheitseinrichtung beeinträchtigende Behinderung der Zu- und Abfahrt zu diesen Einrichtungen nicht gegeben ist.”
Gegenargumente und Widerlegung von Behauptungen
Die Grünen lehnten den Antrag mit der Begründung ab, die Initiative sei „mutlos“. Stattdessen forderten sie in einem eigenen Gesetzesantrag die Errichtung von Schutzzonen im Umkreis von 150 Metern rund um Einrichtungen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche (466/A). Dieser Antrag erhielt lediglich die Stimmen der Grünen und wurde damit abgelehnt.
Die FPÖ lehnte hingegen beide Anträge ab. Rosa Ecker (FPÖ) begründete dies damit, dass keine „tatsächliche Gefährdung“ bestehe und es in einer Demokratie möglich sein müsse, seine Meinung zu äußern. Aus ihrer Sicht werde mit diesem Entschließungsantrag nicht Fehlverhalten bekämpft, sondern auf politischem Weg „eine Haltung aus dem öffentlichen Raum verdrängt“.
Auch die ÖVP-Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler, die sich der Stimme enthielt, argumentierte ähnlich. Sie widersprach den im Entschließungsantrag angeführten Behauptungen, wonach es eine „Problemlage“ vor Abtreibungseinrichtungen gebe und es zu Belästigungen komme.
Wie die Landespolizeidirektion Vorarlberg gegenüber Corrigenda bestätigte, sei es seit der Eröffnung der dortigen Abtreibungspraxis vor zwei Jahren zu keiner einzigen Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung oder tätlicher Angriffe gekommen. Auch in Wien verlief die zur katholischen Fastenzeit vor Abtreibungseinrichtungen stattfindende Gebetskampagne „40 Tage für das Leben“ ohne Zwischenfälle.
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