
Wegen Taliban-Herrschaft: Afghaninnen haben laut EuGH Anspruch auf EU-Asyl
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Afghaninnen aufgrund der schlechten Behandlung durch die Taliban EU-Asyl erhalten können. Es müsse nicht nachgewiesen werden, dass eine Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich spezifische Verfolgungshandlungen erleidet – ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht reichen aus.

Die kritische Situation der Frauen in Afghanistan seit der Rückkehr der Taliban ist laut einem am Freitag gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg ausreichend Grund, Afghaninnen Asyl zu gewähren. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wollte von den Luxemburger Kollegen wissen, ob die schlechte, diskriminierende Behandlung als Verfolgung angesehen werden kann, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigt.
Zwei Frauen mit afghanischer Staatsangehörigkeit hatten sich an den Verwaltungsgerichtshof gewandt. Grund war die Weigerung der österreichischen Behörden, ihnen den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Nach Ansicht des VwGH hat die Rückkehr des islamistischen Taliban-Regimes an die Macht im Jahr 2021 schwerwiegende Auswirkungen auf die Grundrechte von Frauen in dem zentralasiatischen Land. Die Diskriminierung erfolge u. a. durch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder Zwangsverheiratungen.
Seine Frage an die europäischen Richter war, ob die diskriminierenden Maßnahmen als Verfolgungshandlungen eingestuft werden können, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen. Weiters wurde gefragt, ob die zuständige nationale Behörde im Rahmen der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau andere Aspekte als deren Staatsangehörigkeit und Geschlecht berücksichtigen muss.
Erstens antwortet der Gerichtshof, dass einige der fraglichen Maßnahmen der Taliban für sich genommen als “Verfolgung” einzustufen sind, da sie eine schwerwiegende Verletzung eines Grundrechts darstellen. Dies gelte etwa für die Zwangsverheiratung, die einer Form der Sklaverei gleichzustellen sei. Auch würde die systematische und bewusste Anwendung der Maßnahmen dazu führen, dass den Frauen “in flagranter Weise die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten” würden.
Spezifische Verfolgungshandlung müsse nicht festgestellt werden
Laut den EU-Richtern müsse nicht festgestellt werden, dass eine Antragstellerin aus Afghanistan bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht. Es genügt, lediglich ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht zu berücksichtigen.
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Kommentare
Typischer EU-Irrsinn !
Dabei haben doch USA und NATO Afghanistan seit Jahrzehnten total befriedet und in ein demokratisch lebenswertes Land verwandelt, oder irre ich mich da ?
Gab es etwa andere Gründe, warum die NATO/USA dort war ?
(Ironie OFF)
Ich schreibe es unveblümt, meine Statements aus linker Hand, werden auch nicht veröffentlich. Ich frage mich seit langem schon, was macht der Gatte Volker Pieszek beim EXXPRESS. Rutscht der EXXPRESS ins linke Lager ab, Herr Heinzlmeier oder Frau Eva Schütz????
Von 5 Kommentaren, in denen kein einziges beleidigendes Wort vorkam, wurden genau NULL veröffentlicht.
Irgendwie ziemlich sinnlos hier seine Meinung kund zu tun…….
Sollte man da bei solchen Entscheidungen nicht den Europäische Gerichtshof verlassen? Wir brauchen keine Sachwalterschaft des EuGH. Mit genügt der VwGH & OGH in Österreich!
Gilt das auch für Frauen aus dem Iran oder Saudi Arabien?
Asyl darf nicht zum Schaden des Landes und der Bürger sein, die Asyl gewähren.
Ist es aber schon längst, deshalb gibt es kluge Staaten, die so handeln, dass sie sich das Ärgste vom Leib halten. Und dann gibt es weniger kluge Staaten – oder Staaten, die sich leichter steuern und manipulieren lassen … Zu welchen Staaten Österreich gehört, ist ganz leicht zu erraten … 🙂
habe es immer im Gefühl gehabt. die unlösbare Asylproblematik sind weniger die jungen männlichen Einzelpersonen, sondern die jungen Frauen
Einer der Gründe warum Van der Bellen soviel Wert auf den Verbleib in dieser EU legt…
Dieses Urteil wird wahrscheinlich zu zwei Phänomenen führen.
1) Schleppernetzwerke werden verstärkt Ankerfrauen nach Europa bringen, die dann ihre Großfamilie nachholen.
2) Da in Deutschland (und bald in Österreich) Geschlechter ohnehin beliebig geändert werden können bzw Transfrauen mit echten Frauen rechtlich gleichgestellt sind, brauchen Afghanen künftig beim Asylantrag sich lediglich als Frau identifizieren um positiv beschieden zu werden.
@Kurt Holztrattner. Ganz genau! Verrückter geht es fast nicht mehr.
Ich lehne das ab!