In der Sitzung der Landesregierung am Dienstag wird LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf eine Verschärfung der im vergangenen Jahr einstimmig beschlossenen Wolfsverordnung vorschlagen. Es soll ein neuer Grund für den Abschuss von Wölfen eingeführt werden, der auf Nutztierrisse abzielt. Laut Pernkopf sollen die Änderungen in der kommenden Woche rechtskräftig werden. “Wir warten nicht mehr auf den zweiten Riss”, erklärte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. Zudem sind weitere Anpassungen im Zusammenhang mit Abschüssen vorgesehen.

Erst vergangenen Samstag sorgte eine mutmaßliche Wolfsattacke in der Gemeinde Ybbsitz (Bezirk Amstetten) für Aufregung unter den Bauern und in der Bevölkerung. Auf einer Weide wurden fünf tote Schafe gefunden. Neun weitere Tiere, die durch Bisse schwer verletzt waren, mussten vom erschütterten Bauern notgeschlachtet werden. “Eines der verletzten Jungschafe konnten wir behandeln, es sollte davonkommen”, so der geschockte Ybbsitzer Bio-Bauer Alfred Oismüller, wie der “Kurier” berichtete.

Neuer Tatbestand für Abschuss nach Rissen von Nutztieren

Die aktuelle Wolfsverordnung ist seit April 2023 in Kraft und erfordert keine vorherige behördliche Genehmigung mehr für Vergrämungen oder Abschüsse. Stattdessen wurden Verhaltensweisen des Raubtiers festgelegt, die zu entsprechenden Maßnahmen führen können. Bei Vergrämungen durch Jäger, die Warn- oder Schreckschüsse abgeben, handelt es sich um “unerwünschtes Verhalten”, während Abschüsse als “problematisches Verhalten” des Wolfes gelten. Alle Maßnahmen müssen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Bisher sind die Kriterien für sogenannte Entnahmen vier Mal erfüllt worden, jedoch gab es in Niederösterreich bislang keine Abschüsse.

Angesichts der steigenden Risszahlen bei Nutztieren – von 15 im Jahr 2022 auf 44 in diesem Jahr – werden nun Anpassungen an der Wolfsverordnung vorgenommen. Neu ist ein spezifischer Tatbestand zum Schutz von Nutztieren: Wenn innerhalb von zwei Wochen nach einem Riss bei sachgerecht geschützten Tieren eine Gefahr oder unmittelbare Bedrohung für das Leben weiterer Tiere besteht, kann bereits beim Wiederauftauchen des Wolfes ein Abschuss erfolgen. Der im Waldviertel gegründete Verein Wolfstop und FPÖ-Politiker forderten seit Monaten Verschärfungen.

(v.l.) LH von Niederösterreich Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), LHStv Stephan Pernkopf (ÖVP) und LHStv. Udo Landbauer (FPÖ). Die Landesregierung in NÖ will die Wolfsverordnung verschärfen. APA/TOBIAS STEINMAURER

Die Tötung eines Wolfes konnte bereits bisher erfolgen, wenn dieser sich mehr als zweimal innerhalb einer Woche “während der Aktivitätszeit des Menschen”, also zwischen 6:00 und 22:00 Uhr, in einer Siedlung oder in der Nähe bewohnter Gebäude aufhielt. Nun gilt als zeitliches Kriterium ein zweimaliger Aufenthalt innerhalb von zwei Wochen. Zudem werden alle bewohnten Gebäude, Gehöfte und Stallungen in die bestehenden Regelungen einbezogen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung können Wölfe aufgrund der Anpassungen bei entsprechendem Verhalten nicht nur im Jagdrevier, in dem die Maßnahme ergriffen wurde, legal getötet werden. Die Regelung wird auf angrenzende Reviere ausgeweitet.

"Der Wolf ist eine Bedrohung"

“Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber er bedroht andere Tiere. Und vor allem, er bedroht das Sicherheitsgefühl der Menschen”, betonte Pernkopf. Aktuell gibt es in Österreich 104 DNA-nachgewiesene Wölfe und sieben Rudel, in Niederösterreich sind es etwa 30 Tiere und vier Rudel. Im Bereich der Prävention wurde die Förderung für Zäune von 50 auf 80 Prozent erhöht. “Bis jetzt haben über 100 Betriebe von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht.”

Der NÖ Jagdverband wertete die Anpassung der Wolfsverordnung am Samstag als weiteren “Schritt hin zu einem effizienten und nachhaltigen Wolfsmanagement” im Bundesland. Landesjägermeister Josef Pröll bezeichnete dies in einer Aussendung als logischen Schritt „im Sinne der Sicherheit der Menschen und zur Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft“. (APA/red)