Zu hohe Kosten: Verfassungsgerichtshof hebt Bestimmung im Medienrecht auf
Eine Bestimmung im Mediengesetz, der zufolge eine Person für eine zu Unrecht erwirkte Gegendarstellung ein Einschaltungsentgelt zu bezahlen hat, wurde nun vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.
Bisher musste laut Mediengesetz eine Person, die eine Gegendarstellung begehrte, die dann für unrechtmäßig erklärt wurde, ein Einschaltungsentgelt bezahlen. Dieser Passus wurde nun vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Die Kosten dafür könnten unverhältnismäßig hoch ausfallen, befand der VfGH und erklärte dazu, dass diese Bestimmung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und gegen Persönlichkeitsschutz verstoßen hatte.
Stadträtin Sima brachte Antrag wegen "Österreich"-Urteil ein
Den Antrag, der diesem Urteil vorausgegangen war, hat die Wiener Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) gestellt. Sima wehrte sich gegen die Berichterstattung in der Tageszeitung „Österreich“ und dessen Online-Portal in Bezug auf die Kosten zu Rauchverbotskontrollen. In erster Instanz wurde ihr Recht auf Gegendarstellung zugesprochen, in der Berufung wurde ihr dieses wieder aberkannt. Dafür hätte Sima dann laut Paragraf 17 (Absatz 5) des Mediengesetzes 236.000 Einschaltungsentgelt zahlen müssen.
"Nicht eingrenzbares finanzielles Risiko"
Seitens des VfGH hieß es dazu: „Das bedeutet, dass eine Person, die zur Wahrung ihres guten Rufes das grundrechtlich geschützte Recht auf eine Gegendarstellung – die sich später als unrechtmäßig erweisen kann – nutzt, ein nicht eingrenzbares finanzielles Risiko eingehen muss.“ Für Sima bedeutet das, dass das Urteil zur Zahlungsverpflichtung aufgehoben wurde. Die Neuregelung gilt bis Juni des kommenden Jahres. Bis dahin kann der Gesetzgeber eine Neuregelung finden.
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