Früher war die Welt im weiß-blauen Freistaat noch in Ordnung: Kiffen verboten, kollektive Druckbetankung gestattet. Und wer im Hauptquartier des Bayerischen Rundfunks am Münchner Hauptbahnhof Abteilungsleiter oder mehr werden wollte, hatte zuvor ordnungsgemäß in der eigentlichen Machtzentrale an der Mies-van-der-Rohe-Straße zu salutieren, damit die CSU-Landesleitung ihren Sanktus gab.

Alles vorbei. Heute sind drei Bier beim Autofahren schon zu viel – dafür ist jetzt das Kiffen erlaubt. Und beim Bayerischen Rundfunk ist die Anarchie ausgebrochen. Dort im Kinder- und Jugendkanal “Funk” haben Reporter tatsächlich die Haschisch-Reportage “Ich baue Gras an” produziert. Schlimmer noch: Das Machwerk wurde auch noch gesendet. Im Freistaat.

Kein Wunder, dass CSU-Generalsekretär Martin Huber (46) explodierte: „Es ist unfassbar: Funk sendet eine Anleitung zum Drogen-Anbau in die Kinderzimmer. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll bilden und informieren, nicht Jugendliche zu Kiffern machen. Eltern und Jugendliche müssen sich darauf verlassen können, dass öffentlich-rechtliche Formate nicht jugendgefährdend sind. Der Beitrag auf YouTube muss gelöscht werden. Der ÖRR muss sich wieder auf seinen Auftrag konzentrieren: Bildung und Informationen.“

Bayerischer Rundfunk sieht keinen Grund, Beitrag zu löschen

Ernster Hintergrund der CSU-Empörung: “Funk” richtet sich auch verstärkt an Minderjährige. Und für die ist der Besitz und Konsum auch nach der deutschen Freigabe von Cannabis verboten. Der BR bleibt dennoch hart: “Das Video ist selbstverständlich keine ‚Anleitung zum Drogen-Anbau im Kinderzimmer. Für eine Löschung sehen wir keinerlei Veranlassung”, sagte eine Sprecherin: “Dass Erwachsene in Deutschland legal Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren können, ist ein Paradigmenwechsel. Gerade unsere Zielgruppe (16 – 25 Jahre) hat dazu sehr viele Fragen, die der Film informativ, sachlich und ausgewogen beantwortet, dabei auch mit der Falschinformation aufräumt, Cannabis sei eine Einstiegsdroge. Zugleich klärt er über gesundheitliche Risiken gerade für junge Menschen und über die Gesetzeslage mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz auf. In dem Beitrag wird klar, dass der Anbau erst ab 18 Jahren erlaubt ist”, hieß es zur Begründung weiter.