Für die Polizei handelte es ich um einen sogenannten “bedenklichen Todesfall”. Die Leiche der jungen Frau lag im Bett, die Augen der Toten waren blutunterlaufen. Der in der Wohnung anwesende syrische Freund (26) gab an, seine Freundin nach dem Aufwachen tot vorgefunden zu haben. Für weitere Befragungen kam er zunächst in Polizeigewahrsam.

Die Staatsanwaltschaft ordnete aufgrund der unklaren Todesumstände eine Obduktion in der Rechtsmedizin an. Dort wurden keine Hinweise auf ein Fremdverschulden festgestellt. Woran die Frau starb, teilte die Polizei nicht mit. Der Freund wurde inzwischen aus dem Gewahrsam entlassen.