Das war passiert: Die Enthüllungs-Plattform „EU-Infothek“ veröffentlichte in einem Artikel ein Porträtfoto des Anwalts Ramin M. Im dazugehörigen Bericht wurde dieser auch verdächtigt, im Zusammenhang mit der Herstellung und der Weitergabe des „Ibiza-Videos“ aus finanziellen Motiven strafbare Handlungen gesetzt oder sich beteiligt zu haben. M. klagte und bekam vom Handelsgericht und Oberlandesgericht recht.

Gert Schmidt gab jedoch nicht auf, kämpfte weiter und brachte eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof ein.
Vergangenen Montag, gab es dann die für viele erfreuliche Nachricht, dass der Oberste Gerichtshof der Revision Folge leistete. „Im Namen der Republik“ erkannte der Richter den Einspruch von Schmidt nicht nur als „zulässig“, sondern auch als „berechtigt“. Zudem wurde die klagende Partei, also Ramin M., zum vollen Kostenersatz verpflichtet.

Medien sind wichtige "Wachhunde"

Experten gehen davon aus, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für die Berichterstattung über politische Themen haben wird. Der OGH weist zwar darauf
hin, dass diese Berichterstattung zu einer abstrakten Gefährdung der betroffenen
Personen führen kann. Wichtiger sei aber die Rolle der Medien als „public watchdog“ in der demokratischen Gesellschaft. Betroffen sein könnte laut dem „Kurier“ davon etwa, dass Personen, die vor Untersuchungsausschüssen aussagen, nicht mehr gepixelt, also unkenntlich gemacht werden müssen.

Frage, wer dahinter steckt, ist wichtig

Gerd Schmidt kommentiert das Urteil mit den Worten:
“Dieses Urteil ist wegweisend und wichtig für die Pressefreiheit. Das Gericht hat entschieden, dass das öffentliche Interesse bei der Veröffentlichung des Porträtfotos überwog. Gleichzeitig stellte es fest, dass die Frage, wer hinter der Herstellung des „Ibiza-Videos“ steckt, genauso wichtig ist, wie die inhaltlichen Fragen im Video selbst.”