Die “Süddeutsche” ist die größte Abonnementzeitung in Deutschland, verspricht objektive und hohe Qualitätsstandards, wenngleich sie gerade jüngst immer wieder mal strauchelte. So ging ihre exklusive Berichterstattung um den Chef der Freien Wähler und stellvertretenden Ministerpräsidenten in der Causa um dessen angebliche antisemitische Hetzblätter während einer Schulzeit eher nach hinten los. Hubert Aiwanger wurde rehabilitiert und fuhr anschließend bei den Landtagswahlen mit seiner Partei das bislang beste Ergebnis ein.

Viel weniger spektakulär, aber ebenso aussagekräftig sind jetzt bekannt geworden Fälle, mit denen sich der Presserat nach Beschwerden von SZ-Lesern beschäftigen musste. Die Wächter über die journalistischen Standard sprachen zwei Missbilligungen gegen die “Süddeutsche Zeitung” aus.

Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht

Die Vorgänge sind deshalb erwähnenswert, weil sie so auch tagtäglich in den heimischen Mainstream-Medien vorkommen könnten und vorkommen. Zum einen ging es um einen banalen Bildtext unter einem Foto, in dem zu lesen war, dass Flüchtlinge “manchmal” ohne Pass in Deutschland ankämen. Der Beschwerdeausschuss des Presserates recherchierte – was die Journalisten der SZ nicht getan hatten. Ergebnis: “Der Satz erzeigt den falschen Eindruck, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge ohne Pass in Deutschland ankommt.”

Tatsächlich kommen laut amtlichen Statistiken mehr als 50 Prozent der Flüchtlinge ohne Pass in Deutschland an. Deshalb verstoße der Text gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, so das Kontrollorgan.

Messer-Attacken durch Asylwerber: Zahl verharmlost

Bei der zweiten Missbilligung geht es um einen Klassiker: Es ging in der SZ um die Frage, ob Messerattacken nach der starken Zuwanderung zugenommen hätten. Die sich für politisch äußert korrekt haltenden Redakteure kamen zu dem Ergebnis, dass es bei Gewaltdelikten mit Messern keinen Zusammenhang mit der Herkunft der Täter gäbe, weil die Anteile migrantischer und nicht migrantischer Täter annähernd gleich seien.

Es ist das Muster in der Berichterstattung über Kriminalität von Migranten, wie es auch die heimische linke Presse anwendet. Vernichtetes Urteil des Beschwerdeausschusses im Fall der “Süddeutschen”: Es liegt ein Verstoß sowohl gegen das Gebot der Wahrhaftigkeit als auch gegen die Sorgfaltspflicht vor. Es sei außer Acht gelassen worden, “dass der migrantische Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich niedriger sei, Migranten also in vergleichsweise höherem Maße an Taten beteiligt seien.”

Immerhin: Die “Süddeutsche Zeitung” hat beide Missbilligungen abgedruckt, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet war. Zumindest der Anschein von Ausgewogenheit scheint ihr dann doch wichtig gewesen zu sein.