Auf der Anklageschrift gegen den 67-Jährigen werden unter anderem  Nötigung, Sachbeschädigung, gefährliche Drohung und Körperverletzung gegen Polizeibeamte angeführt. Alle Vorwürfe stehen in Verbindung mit seinen gewalttätigen Ausbrüchen im vergangenen Sommer. In dem Zusammenhang hat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden auch ein Waffenverbot gegen den Welfenprinzen erwirkt, gegen das sein Anwalt laut einem Bericht der “Bild am Sonntag” jetzt rechtlich vorgeht. Der Grund: Ihm wurde nämlich auch seine Waffenbesitzkarte entzogen, die er allerdings für die Jagd benötigt. Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit liegt noch nicht vor und wird womöglich vom Ausgang des Strafverfahrens abhängig sein.

Bis zu drei Jahre Haft möglich

Bei einer Verurteilung droht Prinz Ernst August schlimmstenfalls eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.