Im vergangenen Jahr gab es demnach 56.324 private Insolvenzen in Deutschland. Den Anstieg zu Jahresbeginn führte Crifbürgel-Geschäftsführer Frank Schlein vor allem darauf zurück, dass viele Betroffene eine Gesetzesreform abgewartet hätten. Verbraucher können inzwischen einfacher nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden. Die Verkürzung gilt rückwirkend auch für Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. “Da diese Reform ein großer Vorteil ist, haben viele Antragsteller auf den entsprechenden Beschluss des Bundestages gewartet”, erläuterte Schlein.

Erst Überschuldung, dann Insolvenz

Die unmittelbar von der Coronapandemie verursachte Insolvenzwelle wird nach Einschätzung der Wirtschaftsauskunftei wohl ab dem zweiten Halbjahr 2021 einsetzen und bis in das Jahr 2022 hineinreichen. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie seien nicht nur für Beschäftigte im Niedriglohnbereich existenzbedrohend, sondern auch im mittleren Einkommensbereich zum Beispiel durch Kurzarbeit deutlich spürbar. Auf Dauer führe weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz. Verbraucher haben vor allem Schulden bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften.

(APA/red)