Lorenz K. gab zu, sich in Strafhaft für den “Islamischen Staat” (IS) betätigt und Propagandamaterial verbreitet zu haben: “Ich habe den IS geliebt.” Zu den zentralen Vorwürfen der Anklage war Lorenz K. aber nicht geständig.

“Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu einem Mord anzustiften oder eine Bombe zu machen”, versicherte der mittlerweile 25-Jährige. “Bedenken Sie, was für ein gefährlicher Mann Lorenz K. ist”, meinte dagegen Staatsanwalt Hannes Winklhofer in Richtung der Geschworenen. Dieser habe sich “bei der ersten Möglichkeit wieder ein Instrument verschafft, um Werbung für den ‘Islamischen Staat’ zu betreiben und ganz gezielt zur Begehung von Selbstmordanschlägen aufzufordern”. Der Ankläger betonte, der 25-Jährige habe im Gefängnis verbotenerweise zumindest zwei Handys besessen und genutzt, “um Leute zu Anschlägen anzustiften. Das ist die Definition eines Terroristen.”

Mehrere terroristischer Straftaten vorgeworfen

Konkret wirft der Staatsanwalt Lorenz K. und einem mitangeklagten Mithäftling – die beiden lernten einander in der Justizanstalt (JA) Graz-Karlau kennen – eine Fülle terroristischer, in Strafhaft begangener Straftaten vor. Lorenz K. hat sich wegen Bestimmung zum Mord sowie Bestimmung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel, jeweils begangen als terroristische Straftaten, zu verantworten, “wobei diese Verbrechen im Versuchsstadium steckengeblieben sind”, wie der Staatsanwalt darlegte. Zusätzlich sind die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation inkriminiert – nur dazu ist Lorenz K. geständig. Bei einer anklagekonformen Verurteilung müsste der 25-Jährige, dessen reguläres Strafende Ende Oktober 2026 wäre, mit weiteren zehn bis 20 Jahren oder gar lebenslanger Haft rechnen.