Heute geht die Prozessreihe um die Halloween-Randalen in Linz weiter. Die drei Jugendlichen – eine Thailänderin (15), ein Afghane (15) und ein Iraker (16) –, die sich heute vor Gericht verantworten müssen, sind wegen gemeinschaftlicher Gewalt, schwerer Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahl angeklagt. Einer der drei, der minderjährige Afghane, zeigte sich heute voll geständig.

Afghane habe "günstige Sozialprognose"

Das Trio soll in Tschechien Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 besorgt haben. “Ohne Grund auf Polizisten loszugehen und sie zu bekämpfen”, wie es in der Halloween-Nacht geschehen sei, fand der Staatsanwalt “sehr ungewöhnlich”. Glücklicherweise sei niemand schwer verletzt worden und auch die Sachbeschädigungen seien “überschaubar” geblieben. Sollten die drei in U-Haft sitzenden Jugendlichen im Prozess ehrliche Reue zeigen und sich entschuldigen, müssten sie aus Sicht der Anklagebehörde nicht mehr zurück ins Gefängnis, meinte er im Hinblick auf das Strafausmaß einer unbedingten Haft.

Zumindest für den Afghanen dürfte die Zeit in der U-Haft ausgereicht haben, um zu erkennen, “große Fehler” begangen zu haben. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Sein Verteidiger meinte, es gebe eine “günstige Sozialprognose” für den Afghanen. “Für zehn Minuten Halloween bin ich jetzt hier”, zeigte er sich einsichtig. Er wolle wieder in die Schule gehen und eine Lehre anstreben.

Bei Reue droht keine Haftstrafe mehr

Die Thailänderin hingegen gab nur zu, in Tschechien die Böller gekauft und beim Diebstahl am Zigarettenautomaten mitgemacht zu haben. Bereits am Nachmittag hätten sie welche hochgehen lassen, bei den Krawallen am Abend hätte sie aber nicht mitgemacht. Sie will nur ihren Freund, den Iraker, begleitet haben. Sie trug eine Sturmhaube und hatte wohl auch Böller dabei, aber mehr nicht, führte der Verteidiger aus. Dass das bereits wegen Handyraubs verurteilte Mädchen in ihrer Probezeit federführend bei den Ausschreitungen mitgewirkt haben soll, stritt sie genauso ab wie ihr Freund. Auch der Iraker will nur ein Mitläufer gewesen sein.

Freundin der Angeklagten hatte Messer dabei

Da die Angeklagten noch Jugendliche sind, beträgt das Strafausmaß mit bis zu zweieinhalb Jahren Haft nur die Hälfte des eigentlichen Strafrahmens.

Bereits vor Beginn des Prozesses sorgte währenddessen der Fund bei einer jungen Zuschauerin (15) für Aufsehen am Eingang des Gerichts. Die Freundin der Angeklagten hatte ein Messer dabei. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden daraufhin noch einmal erhöht, an den Schleusen stauten sich die zahlreichen Besucher bis auf den Vorplatz vor dem Eingang – der berichtet die “Heute”. Ein Urteil ist für den Nachmittag geplant.

Bisher wurden bereits ein Syrer (22) und ein spanischer Staatsbürger (19) zu Haftstrafen verurteilt. Der heutige Prozess ist somit der dritte im Zusammenhang mit den Halloween-Randalen.

Ein 22-jähriger Syrer wurde bereits in einem vorangehenden Prozess zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt – nach Jugendstrafrecht.APA
Ein spanischer Staatsbürger zeigte sich am Montag hingegen nicht geständig – er wurde zu 21 Monaten Haft verurteilt.APA