Wie es vonseiten der Anwälte im Antrag heißt, kann es den Angehörigen von Leonie schlicht nicht zugemutet werden, dass im Zuge der Verhandlung der brutale Hergang der Ermordung der 13-Jährigen vor einem größeren Personenkreis ausgebreitet wird. “Da das Opfer durch die Straftat in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt wurde und zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, ist sie besonders schutzwürdig”, fügten sie hinzu. Nun obliegt es dem Gericht, dem Antrag stattzugeben.

Drei junge Afghanen sitzen auf der Anklagebank

Zur Erinnerung: Am 26. Juni des Vorjahres wurde das 13-jährige Mädchen Leonie in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden. Drei junge Männer afghanischer Herkunft im Alter zwischen 19 und 23 Jahren stehen im Verdacht, Leonie vor ihrer Ermordung vergewaltigt und sexuell missbraucht zu haben.