Am Landesgericht Wiener Neustadt startet am Donnerstag ein brisanter Prozess. Fünf Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz vorgeworfen, unter ihnen Erik Prince, Blackwater-Gründer, Geschäftsmann und Intimus von Ex-US-Präsident Donald Trump.

Vorausgegangen waren dem Verfahren jahrelange Ermittlungen gegen die Airborne Technologies GmbH. Es geht um die Ausfuhr von zwei Flugzeugen. Das Quintett auf der Anklagebank bekennt sich nicht schuldig.

Vorwurf: Militärmaschinen ohne erforderliche Bewilligung ins Ausland gebracht

Kern des Vorwurfes ist: Zwei zivile Agrarflugzeuge der Marke „Ayres Thrush“ wurden von Airborne-Mitarbeitern zu militärischen Maschinen umgebaut. Sie sollen dann ohne die erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz ins Ausland gebracht worden sein. Ein Flugzeug landete in Bulgarien, eines via Zwischenstopp Malta im Südsudan.

Erik Prince (r.) spricht mit seinem Anwalt Norbert Wess.APA/AFP/Joe Klamar

Prince, der bis 2018 an Airborne über ein Unternehmenskonstrukt beteiligt gewesen war, und ein ausgebildeter Pilot und Berater sollen den von der Verteidigung bestrittenen Tatplan entwickelt haben. Gemäß der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sollen so die letztlich als Kriegsmaterial einzustufenden Maschinen gewinnbringend und unauffällig außer Landes geschafft werden.

Verteidiger Wess: Ausfuhr erfolgte „vollkommen transparent“

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hält fest: „Alle Angeklagten wussten um die Beschaffenheit der Flugzeuge nach deren Modifikation und hielten es ernstlich für möglich, dass durch M. (in Tirol lebender Australier, Flugzeugpilot und Mitarbeiter bei Airborne Technologies, Anmerkung) Kriegsmaterial über die österreichische Staatsgrenze verbracht werde, sie fanden sich auch damit ab.“

Blackwater-Gründer Erik Prince ist der prominenteste unter den fünf Angeklagten.APA/HELMUT FOHRINGER

Demgegenüber unterstreicht die Verteidigungsschrift von Anwalt Norbert Wess: „Die Ausfuhr der beiden Flugzeuge erfolgte vollkommen transparent unter Einhaltung der geltenden Ausfuhrbestimmungen und unter Beiziehung namhafter Experten auf dem Gebiet der Exportkontrolle.“

Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Angeklagten bis zu drei Jahre Haft. Beantragt wurde auch die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Airborne Technologies GmbH mit Sitz in Wiener Neustadt. Die Verhandlung wird am 14. Dezember fortgesetzt.