Die Anklage ist seit wenigen Stunden bekannt: Russische Medien berichten, dass der ukrainische Nationalist Nikolay Shvets und 30 seiner mutmaßlichen Komplizen von der weißrussischen Justiz als “Terrorgruppe” gesehen werden – das Urteil dafür sei die Todesstrafe.

Die Gruppe war relativ schnell nach dem Drohnenflug in den ersten März-Tagen ausgeforscht: Mit einer kleinen Drohne wollten die Täter das russische Radar-Flugzeug Berijew A-50 auf dem Militärflughafen Machulishchy angreifen. Die Maschine, die eine Spannweite von 50,5 Metern und eine Reichweite von 7500 Kilometern hat, wurde bei dieser Aktion allerdings nur leicht beschädigt.

Dieses russische Radarflugzeug Berijew A-50 wurde durch die Mini-Drohne leicht beschädigt.

Dramatische Verschärfung des Strafrechts

Weißrusslands Machthaber Alexander Lukaschenko (68) hat im März dieses Jahres das Strafrecht deutlich verschärft: Staatsbediensteten und Militärangehörigen in Belarus droht bei Hochverrat künftig die Todesstrafe. Das neue Gesetz sieht das Todesurteil für Funktionäre und Soldaten vor, die durch Akte des Verrats “irreparablen Schaden” für die nationale Sicherheit des Landes angerichtet hätten.

Die von Lukaschenko gebilligten Änderungen am Strafrecht umfassen zudem Strafen für die Verbreitung von “Propaganda des Terrorismus, Diffamierung der Streitkräfte sowie paramilitärischer Einheiten und die Verletzung von Regeln zum Schutz von Staatsgeheimnissen”.

Wie die Nachrichtenagentur TASS berichtet, würden nun gemäß Artikel 16 Teil 9 des weißrussischen Strafgesetzbuchs alle Mitglieder der organisierten Gruppe als Täter anerkannt, unabhängig von ihrer Rolle bei der Straftat. Vor diesem Hintergrund wurden alle Verdächtigen angeklagt, einen terroristischen Akt durch eine organisierte Gruppe begangen zu haben (Artikel 289 Teil 3 des Strafgesetzbuchs). Auf diese Artikel steht eine Strafe bis zur Todesstrafe.

Satellitenbilder zeigen die Maschine auf dem Flugplatz - vor dem Drohnenangriff.