Laut Angaben des Gesundheitsministeriums wird die Corona-Quarantäne nach den Schülern nun auch die für die restlichen K1-Kontaktpersonen entschärft. Ab dem 27. September wird demnach die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Zudem ist ein Freitesten mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.

"Wichtiger Schritt für gesellschaftliches Zusammenleben"

Die bisherige Vorgehensweise sah ein solches Freitesten frühestens ab dem zehnten Tag der Absonderung vor. “Ich habe diese Erleichterung bei der Absonderung von K1-Kontaktpersonen veranlasst, weil ich sie in Anbetracht der Dauer dieser Pandemie für einen wichtigen Schritt für unser gesellschaftliches Zusammenleben erachte. Da wir jeden gesellschaftlichen Aspekt mit geeigneten Maßnahmen wie Zutrittskontrollen und Maskenpflicht gut schützen, erlauben uns die sicheren Rahmenbedingungen aktuell diese sinnvolle Anpassung”, meinte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Auch die etwaigen Verkehrsbeschränkungen von K2-Kontaktpersonen werden angepasst: Diese können künftig bereits am fünften Tag wieder aufgehoben werden, bisher war dies erst ab dem zehnten Tag möglich.

Bei den Vorgaben des Ministeriums für die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen handelt es sich um allgemeine Vorgaben für Gesundheitsbehörden. Die individuelle Entscheidung über die Absonderung liegt aber nach wie vor bei den lokalen Gesundheitsbehörden an Ort und Stelle. (APA / Red)