Der Fall ereignete sich bereits im Juli 2020, jetzt kam das Urteil. Syed N. war mit seiner Freundin auf dem Fahrrad unterwegs, als sie von der Polizei angehalten wurden. Die Beamten hatten beobachtet, dass die beiden während der Fahrt telefonierten. N. und seine Freundin bestritten den Vorwurf.  Laut Polizeibericht sei der Mann “aufbrausend” gewesen und weigerte sich, ein Bußgeld von 50 Euro zu zahlen.

Die Polizisten fragten N., wo er herkomme. Er antwortete: “Bochum”. Die Beamten hakten nach: “Wo kommst du wirklich her?” Gemeint war sein Heimatland, Afghanistan.

Urteil: 750 Euro Entschädigung für Afghanen

N. fühlte sich durch die Frage diskriminiert und reagiert mit einer Diskriminierungs-Beschwerde. Im September 2021 entschuldigte sich die Berliner Polizei bereits schriftlich bei dem Afghanen. Man räumte ein, dass die Kontrolle “diskriminierend und belästigend” gewirkt habe. Das Bußgeld wurde zurückgenommen.

N. reichte jedoch Klage gegen die Polizei ein – mit Erfolg. Das Gericht urteilte nun, dass die Frage nach der Herkunft eine Diskriminierung darstelle. Die Polizei muss dem Afghanen jetzt 750 Euro Entschädigung zahlen.