
Star-Anwältin Wagner bei eXXpressTV zu Fall Schattendorf: "Sicher nicht lebenslänglich"
Der tragische Tod eines Familienvaters (42) in Schattendorf erschüttert Österreich. Der Tatverdächtige, ein Syrer (18), sitzt in U-Haft. Welches Strafmaß droht ihm? Darüber spricht eXXpress-Chefredakteur Richard Schmitt mit der Rechtsexpertin Dr. Astrid Wagner in “10 vor 8”.
Es ist eine unfassbare Tragödie: Kurz vor Weihnachten wurde ein zweifacher Familienvater vor einer Disco in Schattendorf (Burgenland) zu Tode geprügelt. Der Hauptverdächtige ist ein Syrer (18). Doch mit welcher Strafe muss dieser – sollte es zu einer Verurteilung kommen – rechnen? “Zunächst werden weitere polizeilicher Erhebungen notwendig sein, um den genauen Tathergang zu rekonstruieren. “, erklärt die Rechtsanwältin Astrid Wagner in der aktuellen Ausgabe von “10 vor 8”. Dabei muss noch erhoben werden, ob mann den Verdächtigen zum Beispiel auf Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge anklagt. “Es macht einen großen Unterschied, dass der Täter erst 18 Jahre alt ist. Hier gilt grundsätzlich die halbe Strafdrohung”. Und betont: “Sollte es zu einer Mordanklage kommen, kann zumindest keine lebenslange Haftstrafe verhängt werden.”
Kommentare
Halbe Strafe heisst nur hab tit machen die selbe Strafe die er zu Hause auch bekommen würde aufhängen oder steinigen er soll sich aussuchen
Der Wurde bei mir. froh sein wenn er im Hafen bleiben kann
Psychopathen gibt es genug. Wie krank muss man sein sich mit Schlagring zu prügeln.? Nur Feiglinge machen sowas. 20 Jahre für die 2 Feiglinge wäre angebracht und 250.000 € Schmerzensgeld und Begräbnisskosten.Diese Anwältin vertritt nur so Taugenix die nix haben ubd lebt von der Publicity. Egal die 2 Sitzen ein für laaaange Zeit. Da können sie mit ihren Spatzenhirn nachdenken.
Und schnell wird es um dieses Verbrechen wieder still, obwohl, wenn die Berichte von Ö 24 und sogar von NTV (!), dass eine Schlagring eingesetzt worden wäre , korrekt sind, es doch schon in Richtung eines Mordes ginge, denn der Einsatz eines Schlagringes gegen den Kopf eines Opfers, ist kaum zu überleben. In so einem Fall wäre auch der Hinweis auf eine ( angebliche ) Notwehr nicht mehr haltbar. PS : Dies würde auch die Aussagen der Zeugen, die die Folgen beschrieben, bestätigen.
Die Gerichtsmediziner werden feststellen ob ein Gegenstand wie Schlagring, Aschenbecher zum Tod geführt hat. Man müsste auch äußere Merkmale sehen, ist aber bis dato nichts erwähnt worden. Aber wenn man den ganzen Tag in der Disko Alkohol trinkt kann der Körper bei einem Schlag auch zu Herzinfarkt führen.
Dass ist ein Fall für die Justizministerin, dieses Urteil straff zu erhöhen. Was heißt hier jungendlich. Wer Kampfsport erlernt, weiß wohin man schlagen muss, damit der Gegner im Ring oder auf der Straße ausgenockt ist. Na bin ich glücklich, dass wir so gute sogenannte Star-Strafverteidiger haben, die sich um ihren Mandanten bemühen, dass dieser nach ein paar Wochen die Freiheit wieder erlangt. So funktioniert ein humaner Rechts?-Staat eben. Die Zeit im Gefängnis – gilt die Unschuldsvermutung – kann er nützen, mit seinen Landsleuten über die Zukunft sprechen. Klimabonus wird ihm sicher von den Grün:innen überrreicht, damit ihm kein Schaden von den bösen Christen, Evangelisten, Katholiken (Ungläubigen) ereilt. Und wo bleibt bitte der Aufschrei der Politik? Von Links ist sowieso nie was zu hören, auch beim Fall Leonie, das schweigen unsere ehrenwerten Politiker:innen – besonders von Links.
Kampfsport ist nicht gleich Kampfsport. Wer einen Kampfsport erlernt, sollte auch mit Selbst Disziplin umgehen können. Laut unbestätigten Aussagen hat der Tote eine Watsche ausgeteilt und erst daraufhin hat er den tötlichen Schlag bekommen. Die Exekutive wird das genau rekonstruieren. Wen man einen Schlagring einsetzt würde man bei der Autopsie Hinweise bekommen, bis jetzt gibt es die auch nicht. Ein Geständnis ist immer leichter, aber wer weiß auf was man noch kommen wird bei den Ermittlungen.
Und schon wieder diese Spitzfindigkeiten.
Er ist 18 „angeblich“ also ist er als Erwachsener zu behandeln.
Und Mord ist Mord das Opfer ist ja nicht alleine tot umgefallen. Auch tot durch Gewalt Einwirkung ist Mord und kein Unfall. Alles andere ist nur Wort Klauberei. Eine Vergewaltigung ist ja auch kein Unfall beim Bett Sport.
Auch wen beim Täter Drogen oder Alkohol im Spiel waren sollten sollte es eigentlich für den Täter nicht als strafmildernd angerechnet werden sondern im Gegenteil es wird ja niemand gezwungen Drogen oder Alkohol zu konsumieren.
Ist überhaupt sicher, dass er erst 18 ist ?
Nach dem Koran dürfen die Gläubigen nicht lügen. Dies gilt allerdings nicht gegenüber Ungläubigen – die dürfen (und sollen) nach Strich und Faden getäuscht und betrogen werden.
Vermutlich am 1.1. geboren
Vor unseren Gerichten braucht sich der traumatisierte Syrer nicht fürchten. Wird sich schon mit einer bedingten ausgehen.
Niemals Ich tippe zwischen 6 und max. 15 Jahren bei Mord.Das heißt der unbescholtene Syrer geht nach 2 – 5 Jahren heim der Rest auf Bewährung der andere nach 3 – 6Jahre .Lebenslang gibts im Land der Gurkerl net mehr.Net amol in a Anstalt.
Ich glaube, dass bereits ein 16-Jähriger mit hinreichender Sicherheit erkennen kann, dass er im Begriff ist, jemanden zu töten und daher “lebenslang” eine durch das Gericht festzustellende Option sein sollte.
Blödheiten, also Sachen, die man mit 10 Jahren mehr Lebenserfahrung nicht mehr machen würde, macht man immer. Ich selbst habe noch mit 40 was gemacht, was ich heute mit 56 nicht mehr machen würde. Aber das war nichts, was im Strafgesetzbuch steht.
Ein 16-Jähriger muss genauso wie ich mit 56 nicht das ganze Strafgesetzbuch kennen. Aber sowohl ihm wie auch mir muss klar sein, dass gewisse Handlungen einfach zum Tod eines Menschen führen können, und das ist je nach den Umständen vielleicht auch Mord, der schlicht und einfach mit “lebenslang” zu bestrafen ist.
Na da freut sich die Verteidiger sämtlicher moslemischer Verbrecher, dass der Mörder erst 18 ist und deshalb nur die halbe Strafe bekommen wird! Es ist ein einziges Trauerspiel!
Wette, dass der Syrer nur nach § 86 StGB (Körperverletzung mit tödlichem Ausgang) angeklagt wird. Nach wenigen Jahren “integriert” er sich wieder im Kampfsportverein …
Wichtig ist, dass es zu einer Altersfeststellung kommt. Ein Sozialarbeiter hat mir erzählt, dass es normal wäre, dass Flüchtlinge beim Alter schwindeln. Meist machen sie sich dann über unsere Behörden lustig, dass dies so einfach geglaubt wird.