Es ist eine unfassbare Tragödie: Kurz vor Weihnachten wurde ein zweifacher Familienvater vor einer Disco in Schattendorf (Burgenland) zu Tode geprügelt. Der Hauptverdächtige ist ein Syrer (18). Doch mit welcher Strafe muss dieser – sollte es zu einer  Verurteilung kommen – rechnen? “Zunächst werden weitere polizeilicher Erhebungen notwendig sein, um den genauen Tathergang zu rekonstruieren. “, erklärt die Rechtsanwältin Astrid Wagner in der aktuellen Ausgabe von “10 vor 8”. Dabei muss noch erhoben werden, ob mann den Verdächtigen zum Beispiel auf Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge anklagt. “Es macht einen großen Unterschied, dass der Täter erst 18 Jahre alt ist. Hier gilt grundsätzlich die halbe Strafdrohung”. Und betont: “Sollte es zu einer Mordanklage kommen, kann zumindest keine lebenslange Haftstrafe verhängt werden.”