Der Rat für deutsche Rechtschreibung, kurz auch Rechtschreibrat, besteht aus Sprach-Koryphäen: neun aus Österreich, neun aus der Schweiz, 18 aus Deutschland, einer aus Liechtenstein, einer aus Südtirol und einer aus dem deutschsprachigen Raum Belgiens. Was dieses Gremium entscheidet, ist quasi Gesetz und bindend für Schulen, Universitäten, Behörden und die gesamte Ausformulierung der Rechtsprechung.

Jetzt haben die Sprachhüter nach kontroverser Debatte klargestellt: “Der Genderstern ist nicht Kernbestand der deutschen Orthografie”. Gemeinsam mit dem Doppelpunkt (Kund:innen) und dem Unterstrich (Kund_innen) sollte das Gendersternchen (Kund*innen) in das Reich der Sonderzeichen verbannt werden. So wie beispielsweise das §-Zeichen. Der Ratsvorsitzende Josef Lange: “Die Zeichen sollen metasprachlich vermitteln, dass damit alle Geschlechtsidentitäten gemeint sind. Ihre Verwendung führt aber in einer Reihe von Fällen dazu, dass es grammatische Folgeprobleme gibt.”

Große Auswirkungen für das amtliche Deutsch

Die Entscheidung des Rates wird offiziell als Empfehlung betrachtet, letztlich amtlich entscheiden die jeweiligen Unterrichtsminister in den Ländern. Doch auch denen gilt die Entscheidung des  Rechtschreibrates als bindend.

Das hat erhebliche Folgen: In behördlichen Schreiben und in Gesetzestexten haben die Gender-Zeichen nichts verloren, an Schulen und Universitäten dürfen sie bei Beurteilungen keine Rolle spielen. Es hatte bereits die ersten Fälle gegeben, wo die Arbeiten von Studenten durch ihre Professoren abgewertet wurden, weil die Studierenden sich geweigert hatten, zu gendern. Das deutsche Bundesland Sachsen muss sich sogar gerichtlich rechtfertigen, weil es an seinen Schulen das verpflichtende Gendern untersagte. Besonders woke Eltern wollten dies unbedingt für ihren Nachwuchs durchsetzen.

Umgekehrt setzten sich Gender-Gegner durch. So lehnte ein Uni-Professor Bachelor- und Masterarbeiten mit Gendersternchen ab, weil er sich erwarte, “dass man die Regeln der deutschen Sprache in akademischen Abhandlungen einhält.” Das gab einen riesigen Aufschrei.

Doch der Rat der deutschen Rechtsschreibung gibt dem Professor jetzt recht.

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