Die Republik ist verschuldet – auch bei einem Wiener Anwalt steht sie in der Kreide. Für Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit einem Streit um Corona-Beihilfen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entstanden sind, schuldet sie ihm 1346,40 Euro. Da der Staat jedoch das Geld zunächst nicht überwies, reichte er einen Antrag ein, um Schloss Schönbrunn und das Bundeskanzleramt zu pfänden. Theoretisch könnten die beiden Gebäude nun also versteigert werden, berichtete der “Standard”.

Die Republik zahlte erst, nachdem das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen war. Es stehen immer noch 322 Euro für das Exekutionsverfahren aus.

Keine weiteren Schritte

Falls der Anwalt also einen Antrag auf die Versteigerung des Kanzleramtes oder Schloss Schönbrunn stellen würde, könnte er sich sein Geld so zurückholen. Das ist natürlich äußerst unwahrscheinlich, zumal der Anwalt bereits betont hat, keine weiteren Schritte zu unternehmen.

"Müssen alle unsere Pflichten erfüllen"

“Wir alle müssen unsere Verpflichtungen erfüllen, aber wenn der Bund zahlen soll, passiert das einfach nicht”, begründete der Anwalt sein ungewöhnliches Vorgehen gegenüber dem “Standard”. Die Republik hat mittlerweile angekündigt, die Kosten schnellstmöglich zu ersetzen.