Der frühere Schiedsrichter Manuel Gräbe erhält nach einem Rechtsstreit mit dem DFB (Deutscher Fußball Bund) eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro. Dabei geht es um Altersdiskriminierung. Der Berliner (49) habe allerdings dennoch keinen Anspruch darauf, wieder auf die Liste der Bundesliga-Schiedsrichter zu kommen. Dieser Feststellungsantrag sei zu Unrecht gestellt worden. Das Urteil verkündete Wilhelm Wolf als Präsident des Landgerichts Frankfurt/Main am Mittwoch.

Im Kern ging es beim Prozess um die vom DFB praktizierte Altersbegrenzung von 47 Jahren für Unparteiische der 1. und 2. deutschen Bundesliga. Gräfe musste im vergangenen Jahr nach 289 Einsätzen wegen der Altersbeschränkung seine Bundesliga-Karriere beenden. In den vergangenen Monaten übte er mehrfach öffentliche Kritik am Verband. Anschließend klagte er den DFB auf Schadenersatz in Höhe von 190.000 Euro. Das vorrangige Ziel der Klage sei jedoch, dass “ich gerne verifiziert haben möchte, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden”, hatte Gräfe während der Verhandlung am 16. November betont.

Der DFB bestreitet das. Nach Ansicht des Gerichts habe der Unparteiische keinen Leistungsnachweis bringen könne, weshalb er noch auf die Schiedsrichterliste gehöre. Einen Tag vor dem Gerichtsurteil hat der frühere WM-Unparteiische Felix Brych aus München angekündigt, er wolle noch mit 48 Jahren über diesen Sommer hinaus in der Bundesliga pfeifen. Die Altersgrenze ist nicht in den DFB-Statuten festgeschrieben, aber gängige Praxis seit vielen Jahren. DFB-Schiedsrichterchef Fröhlich brachte kürzlich eine Aufweichung ins Gespräch. Die 47 Jahre sollen nur noch ein Orientierungspunkt sein.