Zwei Vertraute des ÖVP-Altkanzlers Sebastian Kurz haben Rechtsmittel ergriffen gegen die Hausdurchsuchungen bei ihnen im Zuge der Ermittlungen zur Inseratenaffäre. Der frühere Medienbeauftragte Gerald Fleischmann und ÖVP-Berater Stefan Steiner legten Beschwerde gegen die im Oktober erfolgte Ermittlungsmaßnahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein, wie nun die “Presse” und der “Kurier” berichten. Die WKStA wirft beiden Untreue und Bestechlichkeit vor, wofür die zwei Kurz-Vertrauen keinerlei Grundlage in dem Akt der WKStA erkennen können.

"Kein einziger Beweis" für eine Beteiligung

Fleischmann, der nach Bekanntwerden der Affäre das Kanzleramt verlassen musste, ortet “geradezu willkürliche Sachverhaltsannahmen”, auf denen die Hausdurchsuchung fuße. Steiner erachtet die Hausdurchsuchung bei ihm als “rechtswidrig und unverhältnismäßig”. Denn es gebe “keine einzige konkrete Nachricht oder sonstige Beweise”, die auf eine Involvierung von ihm hindeuteten. Ihnen wird unter anderem

Ermittelt wird von der WKStA auch gegen Kurz. Da bei ihm keine Hausdurchsuchung durchgeführt worden war, kann er diesbezüglich kein Rechtsmittel erheben.

Die Beschwerde ist bei der WKStA einzubringen, die sie – mit einer Stellungnahme über ihre Sicht der Dinge – an das Oberlandesgericht Wien (OLG) weiterzuleiten hat. Das OLG wird entscheiden, ob die vorgenommene Hausdurchsuchung rechtskonform war. Gefundene Beweismittel, die für das Verfahren von Relevanz sind, wären aber keinesfalls zu vernichten. (APA/Red)