Nachdem das EU-Parlament bereits im April grünes Licht gegeben hatte, segnete Dienstag der Rat der EU-Mitgliedsstaaten die Reform des EU-Asylsystems final ab. Damit kann das Paket an EU-Gesetzen nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Die EU-Länder haben danach zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln. Ziel des EU-Asyl- und Migrationspakts ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.

Das Paket sieht einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen vor. Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dürfen die Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.

"Solidaritätsmechanismus" regelt Verteilung von Flüchtlingen

Die Verteilung der Schutzsuchenden unter den EU-Staaten wird in Zukunft mit einem “Solidaritätsmechanismus” neu geregelt: Länder, die keine Flüchtlinge (mehr) aufnehmen wollen, müssen ausgleichende Unterstützungen leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Bei der Ankunft besonders vieler Geflüchteter in einem EU-Land soll die “Krisenverordnung” greifen. Migranten könnten dann länger festgehalten werden.

Die Asylanträge in Europa steigen laut Eurostat-Daten an: Im Jahr 2023 haben demnach um ein Fünftel mehr Menschen als 2022 Asyl in der Europäischen Union beantragt. Nach einem erheblichen Rückgang im Jahr 2020 (417.100) steigt der Wert der Erstantragsteller EU-weit seit drei Jahren in Folge an, und erreichte 2023 fast die Höchstwerte der Jahre 2015 und 2016 (1.216.900 und 1.166.800) nach Beginn des Krieges in Syrien. Österreich verzeichnete 2023 zwar die zweithöchste Anzahl an Erstanträgen im Verhältnis zur Bevölkerung, aber insgesamt um fast die Hälfte weniger Anträge als 2022.