Für mehr Fairness und gegen Krisengewinne wurde im Sinne der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung eine Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen sowie eine Erlösobergrenze für Stromerzeuger eingeführt. Die zugrundeliegende EU-Verordnung galt bis 31.12.2023. Die Bundesregierung hat nun intensiv geprüft ob eine Verlängerung verfassungsrechtlich möglich ist und will diese Verlängerung nächste Woche im Ministerrat beschließen. Inzwischen hat sich die Preissituation auf den internationalen Märkten zwar entspannt, dennoch ist es das Ziel der Regierung, dass Firmen im Energiebereich einen fairen Beitrag leisten.

Österreicher sind in der Lage, am zweitmeisten zu konsumieren

Schon im Dezember hatte die Regierung auch die Verlängerung der Strompreisbremse, die mit Ende Juni auslaufen würde, für Konsumentinnen und Konsumenten angekündigt. Im Kampf gegen die hohen Preise bzw. deren Auswirkungen ist die Stärkung der Kaufkraft der Haushalte das oberste Ziel der Bundesregierung. Laut internationalen Studien ist das auch gelungen, denn Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zeigten zuletzt, dass der Wohlstand in Österreich trotz Inflation zu den höchsten in Europa gehört. Österreicher sind demnach in der Lage, am zweitmeisten aller EU-Bürger zu konsumieren. Lediglich in Luxemburg wurde pro Kopf und kaufkraftbereinigt mehr konsumiert.

Neben direkten Hilfen und strukturellen Maßnahmen wie der Abschaffung der kalten Progression oder der Valorisierung der Sozialleistungen wurden zum Erhalt der Kaufkraft auch Preisdämpungsmechanismen wie das System der Strompreisbremse etabliert. Dadurch wurde die Inflation einen Prozentpunkt gedämpft, schätzte das Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). Zudem wurden sowohl von Stromerzeugern als auch von Öl- und Gasfirmen Krisengewinne abgeschöpft.

Beitrag im Kampf gegen Inflation

„Wir werden auch weiterhin nicht zulassen, dass Energiekonzerne auf dem Rücken der Menschen überhöhte Gewinne machen. Deshalb wird die Besteuerung von Übergewinnen ebenso verlängert wie die Strompreisbremse für Konsumenten. Damit leisten wir auch einen Beitrag im Kampf gegen die immer noch zu hohe Inflation, reduzieren die Energiekosten für die Bürger und stärken die Kaufkraft“, so Kanzler Nehammer in einer Aussendung.