Mit einer akuten Covid-Infektion in die Disco? Das könnte schon bald ganz legal möglich sein. Vorausgesetzt der Infizierte trägt eine Maske. Die milderen Verläufe seit der Omikron-Variante sollen es künftig möglich machen, auf Quarantäne-Regeln gänzlich zu verzichten.

Maskenpflicht im eigenen Auto

Mehr als 14.000 Neuinfektionen meldeten die Behörden am heutigen Donnerstag. Viele davon ohne Symptome. Trotzdem fehlen sie am Arbeitsplatz, was für viele Unternehmen zunehmend zum Problem wird. Und so verhandeln Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) derzeit über neue Schutzvorkehrungen.

Der erste Entwurf sieht vor, dass die FFP2-Maske durchgehend getragen werden muss. Die Maske ist “das Mittel der Wahl”, so die Verordnung. Im privaten Wohnbereich ist sie aber freilich nur empfohlen. Das aber dringend. Kann die 2-Meter-Abstandsregel eingehalten werden, darf im Freien die Maske sogar kurz runter. Auf öffentlichen Straßen oder auch in Parks muss sie aber getragen werden. Übrigens wohl auch im eigenen Auto.

Ins Schwimmbad nur mit Maske

Die Verkehrsbeschränkungen treten laut “Heute” in Kraft, sobald ein positiver Corona-Test (Antigen oder PCR) vorliegt. Krankenhäuser und andere vulnerable Einrichtungen dürfen keinesfalls betreten werden. Das Büro, Sportstätten oder Schwimmbäder aber schon.

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