
Regierung präsentiert Krisensicherheitsgesetz: Das sind die Eckpunkte
Das jetzige Krisenmanagement stammt aus dem Tschernobyl-Jahr 1986. Nach drei Jahren Corona und im Schatten des Ukraine-Krieges hat die Regierung nun ein neues Krisensicherheitsgesetz präsentiert. Die Herzstücke: ein neues Lagezentrum, ein Krisenkoordinator, Definition von “Krise”.

Wichtigster Punkt der Neuaufstellung des Gesetzes ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden und die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen möglich sein. Auch ein modernes Medienzentrum soll zur transparenten Kommunikation der Öffentlichkeit eingerichtet werden.
Auch Koordinator der Nachrichtendienste geplant
Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So soll erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls auf Bundesebene und der damit verbundenen Gremien und Prozesse festgelegt werden. Es wird zudem ein Regierungskoordinator für Krisenvorsorge im Bundeskanzleramt eingerichtet, der die bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Krisenszenarien sicherstellen soll. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine wird auch erstmals ein im Kanzleramt angesiedelter Koordinator der Nachrichtendienste installiert.
Mehr Befugnisse für Bundesheer
Das Gesetz soll zudem eine effiziente Kooperation und gemeinsame Arbeit zwischen Bund, Länder, Gemeinden und NGOs sicherstellen. Vorgesehen sind etwa rechtliche Klarstellungen im Hinblick auf Befugnisse, Informationsübermittlungen, die Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz sowie das Treffen frühzeitiger Vorsorgemaßnahmen.
Auch das Wehrgesetz und die Bundesverfassung sollen angepasst werden. Dabei geht es um die Erweiterung des Assistenzbereichs des Bundesheeres. Dieser soll künftig neben Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs auch den Krisenfall umfassen.
Seit Tschernobyl Krisenmanagement beim Bundeskanzleramt
Das Gesetz soll nun begutachtet und im Frühjahr dem Parlament zugewiesen werden. Nach dem Beschluss wird der Regierungskoordinator und ein Stellvertreter (=Nachrichtendienstkoordinator) durch das Bundeskanzleramt ausgeschrieben.
Das derzeitige Krisenmanagement stammt aus dem Jahr 1986. Damals wurde nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ein staatliches Krisenmanagement beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Seit Mai 2003 – nach dem Jahrhundert-Hochwasser – obliegen die Koordination des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) und die internationale Katastrophenhilfe dem Innenministerium.

Änderung im Meldegesetz
Zusätzlich zum neuen Gesetz wurde auch das Meldegesetz geändert. Die Änderungen im Meldegesetz sollen sicherstellen, dass in Krisenfällen eine Verknüpfungsanfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) möglich ist. Damit kann nicht nur nach einem Namen gesucht werden, sondern auch nach anderen Suchkriterien.
Kommentare
Das ist ein Ermächtigungsgesetz um jegliche Demokratie im Keim zu ersticken!
Die Regierung präsentiert ein neues Gesetz, OJE.
Pseudo-Gesetze. In Wahrheit befiehlt die E.U., die UNO und die WHO was getan wird.
Über Details kann man natürlich immer diskutieren, bei NGOs bin ich auch sofort auf Konfrontation, aber alle geplanten Maßnahmen sind sinnvoll und notwendig. Jede kleine und große Institution braucht ein Krisenmanagement und erst recht jeder Staat.
Man muß sich allerdings schon fragen, WARUM es von 1955 bis dato gegangen ist, jede Krise bewältigbar war – OHNE Bunkerbau, OHNE Krisenausrufung, OHNE Bundesheer im Inneren !!! WOFÜR werden Politiker eigentlich bezahlt, wenn nicht für Krisenmanagement !??
Es ist dies die Vorstufe zur Bewältigung kommender Ereignisse – die aber ALLE nicht bürgerkonform sind ! Und das wissen Sie @Encolpius !! 🙁
@Encolpius genau das gleich dacht ich mir auch grade. NGOs geht gar nicht nicht mal ansatzweise. Bei dem ganzen Gequake wird außer einer immensen Geld Verbrennung so oder so nichts rauskommen. So wie immer. Das einzige gute wäre falls tatsächlich mal alles dem Bach runtergehen weiß man wo die ganzen Pfeifen zu finden sind
Dieses neue Krisengesetz ist sicher nicht für Asylanten sonder für die eigene Bevölkerung gedacht, vor der sie immer mehr Angst haben, um schnell mit dem Militär unliebsame Demos niederzuschlagen! Unter Dollfuß hat alles ähnlich angefangen…
Schon wieder braucht es einen Koordinator, ein künstlich geschaffene Posten, der nichts bewirkt und viel Geld kostet, anstatt selber zu wissen, was zu tun wäre! Dieser Innenminister ist noch unfähiger als alles bereits da gewesene!
Die Zentrale natürlich in Wien – das erste Zielgebiet jeden Angriffes und weit weg von Naturkatastrophen in den Bergen. Bravo…
Der Krisenfall ist sicher wie üblich überaus schwammig formuliert und kann daher von der Regierung wohl nach Belieben ausgerufen werden. Das heißt die Regierung kann dank des erweiterten Assistenzbereiches das Bundesheer praktisch jederzeit gegen die Zivilbevölkerung einsetzen, zB. bei Demos gegen die Sanktionspolitik der EU oder etwas weiter gedacht bei etwaigen Demos gegen die Klimapolitik usw.
Leute, das ist brandgefährlich was da abgeht, dieses Gesetz muss verhindert werden.
Wenn, wie geschrieben, die Bundesverfassung angepasst werden muss, ist wohl eine 2/3 Mehrheit im Parlament nötig. Sollte das stimmen bin ich wirklich gespannt ob die SPÖ ihre letzten Prinzipien über Bord wirft und zustimmt.
Was rauskommt, wenn man diese Regierung eine Krise bewältigen lässt, hat man ganz beeindruckend in der Plandemie gesehen!
Jetzt wird es dramatisch gefährlich für die Bürger !!!! Wenn eine angstvolle Regierung künftig unsicher ist, ruft sie die “Krise” aus und bunkert sich ein ! Dazu kommt nun noch : wer das Bundesheer künftig für Inlands-Assistenz ( = Hilfe für die Politik bei “Krisen außergewöhnlichen Umfanges” ) ändern und umfunktionieren will , der postuliert ganz, ganz offen :
das Heer soll nicht mehr die Außengrenzen schützen, nein, es soll die Politik im Inneren schützen – VOR DEN BÜRGERN !!! Der Katastropheneinsatz war ja bisher auch okay ! Eben…..
Und wie nennt man eine solche Staatsform ??? Eben…… 🙁 🙁 🙁
“Dabei geht es um die Erweiterung des Assistenzbereichs des Bundesheeres. Dieser soll künftig neben Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs auch den Krisenfall umfassen.”
Was heißt das konkret? Soll das Bundesheer dann im Krisenfall auch gegen missliebige Demonstranten eingesetzt werden können`? Dieser Regierung traue ich das allemal zu., nach alldem, was sie sich im Zuge der Corona-Zwangsmaßnahmen geleistet hat, wo mit einem Federstrich Bürgerrechte einfach so ausgesetzt wurden.
“Zusätzlich zum neuen Gesetz wurde auch das Meldegesetz geändert. Die Änderungen im Meldegesetz sollen sicherstellen, dass in Krisenfällen eine Verknüpfungsanfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) möglich ist. Damit kann nicht nur nach einem Namen gesucht werden, sondern auch nach anderen Suchkriterien.”
Heißt im Klartext: Bei der nächsten P(l)andemie kann die Regierung gleich über das ZMR kontrollieren, wer zwangsgeimpft ist und wer nicht und gegen Verweigerer per elektronischer Datenbankverknüpfung automatisch Strafen verhängen.
“Das Gesetz soll zudem eine effiziente Kooperation und gemeinsame Arbeit zwischen Bund, Länder, Gemeinden und NGOs sicherstellen.” Wenn ich von NGOs schon lese, dann weiß ich, wohin die Reise geht. Alles nur Ablenkung, um noch mehr bürokratische und technokratische Gängelung und ökosozialistische Bevormundung der Bürger zu ermöglichen.