Nach internationalem Recht  gilt die de facto-Enteignung als fragwürdig, worauf der Auswärtige Dienst der Europäischen Union in einer Stellungnahme auch umgehend hinwies. Allerdings wird aktuell in den USA und der EU ein weitreichender Schritt geplant, der rechtlich kaum weniger umstritten ist. Der Westen hatte nach dem Angriff auf die Ukraine russische Vermögenswerte eingefroren, insgesamt geht es um 300 Milliarden Dollar, zu denen der Zugang gesperrt wurde. Am 24. April unterschrieb US-Präsident Joe Biden ein Gesetz, das es erlauben würde, in den USA liegendes Kapital der Russen zu übernehmen und zur Unterstützung der Ukraine einzusetzen.

Auch in Europa wird eine ähnliche Vorgehensweise diskutiert, allerdings sind die Vorbehalte hier deutlich größer als in den USA. Innerhalb der EU besteht in der Frage keine Einigkeit. Schon der Plan, lediglich Kapitalerträge aus dem eingefrorenen Vermögen zu verwenden, wie er aktuell favorisiert wird, hat Gegner. “Es gibt kaum ökonomische oder rechtliche Beispiele für die Übernahme ausländischer Währungsreserven”, heißt es in einer Analyse der Denkfabrik Brookings: “Die langfristigen Effekte sind unsicher.”

Einordnung in Gazprom-Konzern wohl eher symbolisch

Dass ausgerechnet der Gazprom-Konzern nun erst einmal den Zugriff auf die beiden Unternehmen bekommen soll, habe laut Fachmagazin “Capital” symbolischen Wert. Der russische Gasriese hatte infolge der Umstellung der europäischen Energieversorgung seinen wichtigsten Markt eingebüßt und ist nun im Grunde auf der Suche nach einem neuen Geschäftsmodell. Die Haushaltsgeräte-Tochter “Bytowyje Systemy”, traditionell eher im Schatten des Gaskonzerns aktiv, dürfte dabei eine untergeordnete Rolle spielen.