In dem Beschluss, der der “Welt am Sonntag” vorliegt, qualifiziert das OLG Dresden das Verhalten von YouTube als vorsätzlichen und schweren Verstoß. Zuvor hatte das Gericht per einstweiliger Verfügung bereits entschieden, dass die Plattform das Video über Corona-Proteste in der Schweiz wieder online stellen muss, nachdem es widerrechtlich mit Verweis auf die “Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19” gelöscht worden ist. YouTube kam dieser Aufforderung aber erst Wochen später nach.

"Historisch hohes Ordnungsgeld"

“Mit dem historisch hohen Ordnungsgeld macht das Oberlandesgericht sehr deutlich, dass gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind, ganz egal, ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht”, zeigte sich Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Accountbetreiber vertritt, gegenüber der WamS über die Entscheidung erfreut.

YouTube selbst vertritt naturgemäß eine andere Auffassung. Dort heißt es: “Wir haben die Verantwortung, unsere Nutzer mit vertrauenswürdigen Informationen zu verbinden und Fehlinformationen während Covid-19 zu bekämpfen. Dies ist eine Entscheidung im Einzelfall, die wir respektieren und entsprechend überprüfen werden.”