„Dass der Staat nach einer Ablehnung dieselben Leistungen weiterzahlt, ist dem Steuerzahler nicht erklärbar. Nach einer Übergangsfrist sollten Geldleistungen auslaufen, wenn kein Schutzstatus vorliegt”, sagte Wagenknecht in einem Interview mit der deutschen Presseagentur (dpa). Dass jeder dritte Geflüchtete nach Deutschland komme, liege auch daran, dass es „faktisch keinen Unterschied macht, ob man als schutzberechtigt anerkannt wird oder nicht“. Die Mehrheit der Asylbewerber habe in diesem Jahr keinen Schutzstatus erhalten. „Wer es aber einmal zu uns schafft, kann auch ohne Schutzstatus sicher davon ausgehen, bleiben und dauerhaft Leistungen beziehen zu können“, sagte Wagenknecht. Kein anderes EU-Land zahle abgelehnten Asylbewerbern dauerhaft so hohe Leistungen wie Deutschland.

Verfassungsgericht schrieb Grundrecht auf Existenzminimum fest

Wagenknechts Vorstoß geht viel weiter als die Debatte über eine Bezahlkarte, die die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auf bargeldlosen Bezug umstellen würde. Das Bundesverfassungsgericht hat Einschnitten bei Leistungen für Asylbewerbern in mehreren Urteilen enge Grenzen gesetzt.

So hielten die Verfassungsrichter fest, es gebe es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. „Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu“, hieß es in den Leitsätzen des damaligen Urteils.