Grund der Verordnung sei das lange dauernde Bescheidverfahren gewesen, das sich als ungeeignetes Instrument herausgestellt habe, wurde seitens des Landes erklärt. Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris, wo es heuer besonders viele nachgewiesene Wolfsrisse gegeben hat, sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West als Maßnahmengebiet fest.

In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss ein “Problemwolf” getötet werden, aber nur dann, wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Laut dem Managementplan müssen Herdenschutzmaßnahmen entweder überwunden worden sein oder sie sind nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden.

Wolfsbeauftragter sieht Vorteil in der Verordnung

Als “Problemwölfe” gelten einzelne Wölfe, die 25 Nutztiere in einem nicht schützbaren Bereich innerhalb eines Monats töten oder verletzen. Für die Entnahme ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen. Die Frist beginnt immer nach einem neuerlichen Rissvorfall zu laufen, und der entsprechende Zeitraum wird laufend auf der Homepage des Landes aktualisiert. Für die Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.

Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, sieht in der Verordnung einen großen Vorteil. “Das Bescheidverfahren hat sich als ungeeignetes Mittel herausgestellt, da dieses viel zu lange gedauert hat. Die Verordnung scheint mir da daher wesentlich praxisgerechter zu sein. Im Fall von Rauris ist die Lage so, dass es aktuell keine Entnahme geben darf, da der letzte nachgewiesene Riss mehr als vier Wochen zurück liegt.” Erst wenn es neue Vorfälle gibt, wäre eine Entnahme möglich. “Allein das zeigt, wie streng die Rahmenbedingungen sind.”

Die Verordnung ist umstritten. Während betroffene Almbauern und Teile der Jägerschaft einen Abschuss gefordert hatten, pochten Naturschützer auf die Einhaltung des strengen Schutzstatus. Laut WWF Österreich sind die Abschusspläne für “Problemwölfe” in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig. In einer Stellungnahme gemeinsam mit der Umwelt-Allianz Ökobüro zur “Maßnahmengebietsverordnung Wolf” forderte die Naturschutzorganisation Anfang August eine ersatzlose Streichung des Verordnungsentwurfs und ein “zielführendes Wolfsmanagement”. (APA/red.)