Der Mann habe daher mit keinen strafrechtlichen bzw. verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die behördlichen Empfehlungen für K2-Personen legen Betroffenen allerdings nahe, soziale Kontakte, öffentliche Verkehrsmittel und Reisetätigkeiten zu reduzieren sowie Menschenmengen zu vermeiden. Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Salzburger Festspiele, äußerte sich gegenüber den “SN” jedenfalls kritisch: “Wenn dem so wäre, dass jemand trotz Kontaktbeschränkung in die Veranstaltung gegangen ist, wäre das empörend.”

Am Montagabend hatten die Salzburger Festspiele und die Gesundheitsbehörde der Stadt Salzburg bekanntgegeben, dass ein Besucher des Festivals am Sonntagabend positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Die infizierte Person sei vollimmunisiert gewesen. Die Festspiele verschärften ihr Präventionskonzept mittels FFP2-Pflicht für alle Besucher.

Nicht automatisch Quarantäne

K2-Personen kommen nicht automatisch in Quarantäne, können aber durch die Gesundheitsbehörde “verkehrsbeschränkt” werden. Für diesen Fall werden Betroffene eigens informiert. (APA)