Demnach wurde der Mann Anfang Jänner positiv auf das Corona-Virus getestet und begab sich wie vorgeschrieben in Quarantäne. Er informierte seinen Vorgesetzten darüber, konnte aber zu dem Zeitpunkt noch keinen Absonderungsbescheid vorlegen, weil dieser durch eine Überlastung der Gesundheitsbehörden noch auf sich warten ließ. Daraufhin wurde der Salzburger von seinem Chef einfach gefeuert.

Gegen diese Entscheidung zieht er jetzt mit Hilfe der Arbeiterkammer vor Gericht. Es soll sich hierbei um keinen Einzelfall handeln, wie die AK behauptet, weil fehlende Absonderungsbescheide immer wieder zu Unsicherheit bei Chefs und Angestellten führen.

Haben Sie sich schon einmal mit dem Corona-Virus infiziert?