
Salzburger wurde gefeuert, weil er sich an die Corona-Regeln hielt
Ein kurioser Rechtsstreit beschäftigt jetzt das Gericht in Salzburg: Ein Angestellter hatte Anfang Jänner seinen Job verloren, weil der Absonderungsbescheid nach seiner Corona-Infektion zu spät übermittelt worden ist.
Demnach wurde der Mann Anfang Jänner positiv auf das Corona-Virus getestet und begab sich wie vorgeschrieben in Quarantäne. Er informierte seinen Vorgesetzten darüber, konnte aber zu dem Zeitpunkt noch keinen Absonderungsbescheid vorlegen, weil dieser durch eine Überlastung der Gesundheitsbehörden noch auf sich warten ließ. Daraufhin wurde der Salzburger von seinem Chef einfach gefeuert.
Gegen diese Entscheidung zieht er jetzt mit Hilfe der Arbeiterkammer vor Gericht. Es soll sich hierbei um keinen Einzelfall handeln, wie die AK behauptet, weil fehlende Absonderungsbescheide immer wieder zu Unsicherheit bei Chefs und Angestellten führen.
Kommentare
Es könnte auch sein, dass dessen Chef nur einen Grund gesucht hatte, um einen unliebsamen Mitarbeiter loszuwerden. Nur dieser Grund wird vielleicht vom Gericht nicht anerkannt werden, sodass es wahrscheinlich zu einem Schlichtungsverfahren kommen könnte und dem Betroffenen entsprechende Abschlagszahlen zustehen würden.
Ich habe meinen Absonderungsbescheid mehr als zwei Wochen nach dem Ende der Absonderung erhalten. Mein Genesungszertifikat hatte ich früher.
Ich habe allerdings deswegen kein Problem mit meinem Chef. Ich fürchte, dass es da eher ein anderes Problem gab. Eine gute Arbeitskraft wird deswegen normalerweise nicht gekündigt.