Till Lindemann hat neuerlich eine einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit Berichten über Vorwürfe gegen ihn erwirkt. Diesmal geht es um Aussagen einer Frau, über die der ORF am 24. Juli berichtet hat. Das Landgericht Hamburg hat nun dem ORF untersagt, “den Verdacht zu erwecken, dass Till Lindemann im Zuge der Rammstein-Tour gewalttätige Handlungen an einer Frau gegen deren Willen vorgenommen hat”, berichten Lindemanns Anwälte.

ORF verteidigt Rammstein-Berichte

Der ORF verteidigt sich und erklärt: “Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Zeit und Ort des geschilderten Vorfalls nicht offengelegt wurden, wodurch Herr Lindemann nicht die Möglichkeit hatte, sich angemessen zu verteidigen. Diese Informationen wurden vom ORF bewusst nicht preisgegeben, da Anonymität und Quellenschutz höchste Priorität haben. Die Offenlegung von Ort und Zeit hätte Rückschlüsse auf die Identität der Frau ermöglicht, was mögliche Repressalien zur Folge gehabt hätte.”

Die betroffene Frau hat bisher keine Anzeige gegen Lindemann erstattet, da sie anonym bleiben möchte. Der ORF hatte die damaligen Berichte mit Chatprotokollen, Fotos und zwei unabhängigen Gutachten unterstützt. Obwohl der ORF auf Rechtsmittel verzichtet, verspricht der Sender, über etwaige neue Entwicklungen in diesem Fall sofort zu berichten.

Vorwürfe gegen Lindemann entpuppen sich als haltlos

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits im August die Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts von Sexualdelikten eingestellt. Die verfügbaren Beweismittel ergaben keine Anhaltspunkte dafür, dass Lindemann “sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen hat”, so die ausführliche Erklärung der Staatsanwaltschaft.