Am Samstag hatten die Gladbach-Fans Glück im Unglück! Am Rande des Bundesliga-Spiels zwischen Augsburg und Gladbach gab ein Polizeibeamter mit einer Dienstwaffe einen Schuss ab. Das Projektil traf daraufhin den Bus der Gladbach-Anhänger. Ersten Erkenntnissen zufolge erfolgte die Schussabgabe unbeabsichtigt. Das bestätigte das Polizeipräsidium Schwaben Nord am späten Samstagabend.

So saß der Beamte zum Zeitpunkt des Zwischenfalls in einem Polizeiwagen. Zum Glück wurde niemand verletzt. “Der Schuss löste sich versehentlich und traf glücklicherweise niemanden. Das Auto war zum Zeitpunkt leer,” postete die Fanhilfe Mönchengladbach auf der Plattform “X”, ehemals Twitter.

Der Schuss löste sich demnach gegen 17.30 Uhr in einem abgegrenzten Bereich auf dem Stadiongelände, wie die Polizei weiter mitteilte. Bei diesem Vorfall erlitten drei Beamte ein Knalltrauma, ein Polizist eine Schürfwunde. “Bei dem Vorfall wurde ein Polizeifahrzeug und ein Fan-Bus beschädigt,” gab die Polizei bekannt. “Die näheren Hintergründe zum Ablauf sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Wie in solchen Fällen üblich, ist auch das Bayerische Landeskriminalamt eingebunden,” hieß es weiter.

Kritik an USK

“Absicht unterstellen wir natürlich nicht. Mit Blick darauf, dass gerade die Polizei in Bayern Fans immer als großes Sicherheitsrisiko darstellt, entbehrt der Vorfall, bei dem der Schuss Richtung vollbesetztes Stadion abgegeben wurde, aber natürlich nicht einer gewissen Ironie,” schrieb die Fanhilfe Mönchengladbach. Zudem übte man Kritik. Das Unterstützungskommando müsse besser geschult werden. Die USK hätte großen Nachholbedarf, wenn es darum geht, für Sicherheit zu sorgen,” hieß es weiter.

Die bayerische Polizei hat 2021 im Geheimen eine Datensammlung über Fußballfans eingeführt. Das sorgte für scharfe Kritik. Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte meinte in einer Stellungnahme: “Diese Datei greift erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs.1, 1 Abs. 1 GG ein und ist in dieser Form verfassungswidrig.” Die Personen seien nicht über die verdeckten staatlichen Datenerhebungen informiert  gewesen. Daher sei diese polizeiliche Maßnahme rechtlich nicht überprüfbar und kontrollierbar.