Zumindest mit diesem Gläubiger sollte sich René Benko (46) noch in den nächsten 30 Tagen einigen: Die SIGNA Holding des Bautycoons soll auch für das TV-Angebot des ORF nicht voll bezahlt haben – jedenfalls steht die GIS, die Geldeintreiber-Behörde des Zwangsgebührensenders, auf der nun aufgetauchten aktuellen Gläubiger-Liste. Benko und seine Mitarbeiter sollen also nicht oder zumindest nicht vollständig die Zwangsgebühr für den Konsum von Barbara-Karlich-Shows und Homer-Simpson-Folgen überwiesen haben.

Und was wirklich grotesk ist: Sollte Superyacht-Besitzer René Benko nicht bis zum Jänner diesen Fehlbetrag überwiesen haben und auch nicht für den künftigen ORF-Konsum an seinen Firmenstandorten brav die neue Zwangssteuer zahlen wollen, dann schlägt das neue ORF-Gesetz auch bei seinem Unternehmen voll durch – Benko droht zuerst eine Pfändung, dann die Verfolgung durch das zuständige Bezirksgericht und – wenn alles nichts gebracht hat – eine Ersatzarreststrafe nach dem Verwaltungsstrafrecht.

Ein Sprecher der SIGNA-Holding sieht keine Gefahr einer Verhaftung: “Das würde nur die beiden Geschäftsführer der Holding betreffen.” Das sind aktuell Christoph Stadlhuber und Marcus Mühlberger. Außerdem sei dieses ORF-Gesetz “ohnedies ein Wahnsinn”.

Nicht für Armin Wolf und Homer Simpson bezahlt? Die SIGNA Holding von Benko ist jetzt Schuldner beim ORF.

ORF bekam knallhartes Gesetz zum Eintreiben der Zwangssteuer

Spannend wird jedenfalls sein, ob der ORF und seine Zwangsgebühren-Eintreiber bei den Geschäftsführern von René Benko genau so knallhart vorgehen werden, wie das auch bei jeder verzweifelten Alleinerzieherin, die kein Geld für eine weitere ORF-Bezahlung hat, vorgesehen ist.

Bisher vermeiden ja fast alle Mainstream-Medien, über die per Gesetz beschlossenen völlig überzogenen Zwangsmaßnahmen des ORF zur Eintreibung seiner ab 1. Jänner 2024 gültigen TV-Steuer zu berichten. kein Wunder: Der ORF schaltet ja auch – mit unserem Zwangssteuer-Geld – auch Werbung in den Tageszeitungen und sogar in umstrittenen linkslastigen Wiener Wochenblättern.

Der Gesetzesauszug für die Maßnahmen ab 1.1.2023: Sobald die Bezirksbehörden mit der Eintreibung der ORF-Gebühr beschäftigt sind, gilt das Verwaltungsstrafgesetz - und es droht eine Ersatzarreststrafe.