Wohin mit straffällig gewordenen Transpersonen? Immer häufiger steht die Justiz vor genau dieser Frage. Sachsens Ressortchefin wurde beim Rundgang durch die JVA Chemnitz nun selbst damit konfrontiert – der Medientermin geriet zum Spektakel.

Der Grund: In mehreren Briefen erhoben Frauen schwere Anschuldigungen gegen einen ebenfalls inhaftierten Transmann. Der Häftling habe andere Frauen mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Bei Einweisung werden "sensibel" vorgegangen

Laut Bundesverfassungsgericht ist die Geschlechtszuordnung eines Menschen nur anhand äußerer Geschlechtsmerkmale unzulässig. Deshalb müsse bei der Einweisung in die jeweilige JVA “entsprechend sensibel vorgegangen werden”, wird Vollzugsleiter Michael Brinkmann auf „Tag24“ zitiert. Nach Aufkommen der Vorwürfe sei der Transmann in ein Gefängnis für Männer verlegt worden.