Fritzl, der seine Tochter 24 Jahre im Keller eines Einfamilienhauses in Amstetten (NÖ) gefangen hielt und mit ihr sieben Kinder zeugte, sitzt wegen Mordes durch Unterlassung – eines der Babys war gestorben – Vergewaltigung und Blutschande lebenslang hinter Gittern. Die Haftstrafe verbrachte der Inzest-Vater bislang im Maßnahmenvollzug des Hochsicherheitsgefängnisses Krems-Stein.

Sein Versuch, vom Maßnahmen – in den Normalvollzug verlegt zu werden, war mehrfach gescheitert. Fritzl wollte dies, um sich eine Option offen zu halten. Aus dem Normalvollzug kann ein Lebenslänglicher unter Bewährungsauflagen nach 15 Jahren Haft entlassen werden. Bei ihm wurde die bedingte Entlassung jedoch aus “spezialpräventiven Gründen” ausgeschlossen. Wegen der „beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten“ könne „von einer zukünftigen Deliktsfreiheit“ nicht ausgegangen werden. Es mangle an Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie an einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld.

Beschluss: Keine Beschwerde durch den Staatsanwalt

Am 30. April wurde das “Kellermonster”, wie der Amstettener auf dem Boulevard genannt wurde, in nicht öffentlicher Sitzung von einem Dreirichterinnensenat in der Justizvollzugsanstalt angehört. Man schloss sich anschließend wohl der Einschätzung von Österreichs renommiertester psychiatrischer Gutachterin an. Im Vorfeld hatte Heidi Kastner aus Linz bescheinigt, dass von Fritzl keine Gefährlichkeit mehr ausgehe. Die für eine anhaltende Einweisung maßgebliche kombinierte Persönlichkeitsstörung sei „aufgrund einer umfassenden, fortschreitenden demenziellen Erkrankung und eines körperlichen Abbaus“ sozusagen “begraben” worden. Zu diesem Ergebnis war neben dem Gutachten eine gerichtsmedizinische Expertise gelangt.

Die Gefährlichkeit des 89-Jährigen sei abgebaut, es sei mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen. Vom Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung wird zudem ausgegangen.

Gegen die Entscheidung des Richterinnensenats haben weder die Staatsanwaltschaft noch Fritzls Verteidigerin Astrid Wagner Beschwerde eingelegt. Sie wird somit rechtskräftig.