Die Anklageschrift gegen Lehrerin Anne-Nelson K.(74) umfasste 25 Punkte. Minutiös schilderte der Staatsanwalt, an welchen Tagen sich die Pädagogin an einem ihrer Schüler vergangen haben soll. Demnach zwang sie den Teenager nach Unterrichtsende jeweils in den Keller der Privatschule in Tomah im US-Bundesstaat Wisconsin, wo sie sich an ihm verging.

Wegen der wiederholten sexuellen Übergriffe auf einen männlichen Schüler forderte der Bezirksstaatsanwalt von Monroe County, Kevin Croninger, nach einem dreitägigen Prozess, die Lehrerin zu einer Gefängnisstrafe von 600 Jahren zu verurteilen. “Er hat die Wahrheit gesagt, und die Geschworenen haben ihn laut und deutlich gehört. Wir sind den Geschworenen so dankbar für ihr Engagement bei der Wahrheitsfindung”, sagte der Bezirksstaatsanwalt zum Ende seines Plädoyers.

Bis zur Urteilsverkündung mit Fußfessel in Freiheit

Die Geschworenen sprachen Anne-Nelson K. schuldig. Das Urteil und das verhängte Strafmaß sollen am 27. Oktober verkündet werden. Der Ankläger bat den Richter, die Pädagogin wegen Wiederholungsgefahr in Haft zu nehmen. Doch dies wurde abgelehnt, die Lehrerin wurde mit einer elektronischen Fußfessel in die Freiheit entlassen. Vorerst.