Die Vergewaltigung ist in Slowenien bisher über Zwang definiert worden. Damit ungewollter Sex als Vergewaltigung anerkannt wurde, setzte das Strafgesetzbuch Nötigung, Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt voraus.

Parlament führte Zustimmungsprinzip ein

Das Zustimmungsprinzip wurde auf Anregung der Zivilgesellschaft eingeführt, die sich jahrelang um einen Paradigmenwechsel bemühte. Der Gesetzesvorschlag von Nichtregierungsorganisationen, die heuer mehr als 7000 Wählerunterschriften für eine Gesetzesinitiative sammelten, wurde von der Mitte-Links-Opposition übernommen und in die parlamentarische Prozedur eingereicht. Im Parlament bekam der Vorschlag eine fast einheitliche Unterstützung von Parlamentsparteien. (APA/red)