Ein ehemaliger Fußballtrainer wurde am Donnerstag nicht rechtskräftig zu 20 Monaten Haft verurteilt! Das berichtete die “Krone”. Fünf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam er unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der damalige Trainer der Frauen-Mannschaft der Vienna soll Sex mit einer Spielerin (15) gehabt haben. Dazu hätte sich der gelernte Medientechniker mit der Spielerin in ihrer Wohnung getroffen. Die Staatsanwältin meinte: “Er hatte die Macht über die Spielerinnen. Schöner kann man das ja gar nicht mehr erfüllen.”

Der Mann habe alle Entscheidungen in Bezug auf die Mannschaft und auch über die Zukunft der Mädchen getroffen. Das habe der ehemalige Vienna-Trainer als Druckmittel eingesetzt. Die Spielerinnen duldeten deshalb sogar Griffe zwischen die Beine und an die Brüste. Wie die Staatsanwaltschaft bekanntgab, hat der Betreuer das Autoritätsverhältnis der Mädchen missbraucht. “Für viele dieser Mädchen war Fußball der wichtigste Bestandteil ihres Lebens,” hieß es in einem offiziellen Statement.

Trainer in gravierendsten Punkten der Anklage nicht geständig

“Sie haben Ihre Machtstellung ausgenutzt”, bescheinigte Richter Stefan Apostol dem ehemaligen Trainer. Der Mann war allerdings zu den gravierendsten Punkten der Anklage nicht geständig. Es sei alles erfunden und erlogen. So hätte es “ein paar Berührungen” gegeben. Die meisten waren aber unabsichtlich. Sexueller Natur waren diese jedoch keinesfalls. Der Mann gab lediglich “harmloses Popo-Klatscher beim Einwechseln gegeben.” Er wurde seit 2014 bei der Vienna als Frauen-und Mädchentrainer eingesetzt.

“Am Anfang habe ich gedacht, er ist nur der Trainer”, schilderte eine inzwischen 21 Jahre alte Betroffene, die bereit war, öffentlich gegen den Angeklagten auszusagen. Während der Befragung der anderen Zeuginnen war dagegen die Öffentlichkeit aus Opferschutzgründen von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Der Trainer habe dann aber ein privates Verhältnis aufzubauen begonnen und ihr Chat-Nachrichten geschickt, berichtete die Spielerin (21). Eines Tages habe sie ein Bild mit seinem erigierten Geschlechtsteil erhalten: “Es war schlimm. Er war da betrunken.” Sie sei mit der Situation völlig überfordert gewesen: “Ich war 16. Ich wusste nicht, wie ich reagieren, wie ich mich verhalten soll.”

Spielerinnen berichteten von übergriffigem Verhalten

Schuldig erkannt wurde der Ex-Trainer auch zu weiteren früheren Spielerinnen – die jeweils 2002 geborenen Sportlerinnen hatten am Donnerstag dem Gericht von übergriffigem Verhalten des Mannes berichtet. Der Mann habe sie beim Massieren der Oberschenkel wiederholt an der Scheide berührt und während des Trainings am Gesäß begrapscht.

Immer wieder sei sie vom Trainer massiert worden – allerdings “nicht richtig, der Physiotherapeut macht das richtig”. Der Trainer habe sie dagegen “weit oben” und zwei bis drei Mal an der Scheide berührt, wobei es sich nach dem Eindruck der Zeugin um keine unabsichtlichen Berührungen handelte. Ein weiteres Mal habe ihr der Mann bei einem Ausflug zum Stand-Up-Paddling auf die Scheide gegriffen. Begrapscht sei sie vom Angeklagten “jeden Tag” worden: “Vor dem Training, nach dem Training, vor dem Match, nach dem Match. Ich hab’ mich nicht wohlgefühlt. Ich wusste nicht, was passieren wird, wenn er weitermacht.”

Zeitlich unbefristetes Tätigkeitsverbot als Trainer

Die Vienna-Akteurin (21) machte gegen ihre ehemaligen Trainer keine finanziellen Ansprüche geltend. Die beiden anderen Sportlerinnen hatten demgegenüber eine finanzielle Wiedergutmachung verlangt. Eine Spielerin (20), mit der ihr früherer Trainer intim geworden war, bekam 5000, die zweite Spielerin (21) 2500 Euro zugesprochen, was ihnen der 41-Jährige im Fall der Rechtskraft der Entscheidung binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution bezahlen muss.

Der Richter verhängte über den ehemaligen Fußballtrainer auch ein zeitlich unbefristetes Tätigkeitsverbot als Trainer und Betreuer von Kindern und Jugendlichen. Die Anklage hatte ursprünglich sieben Mädchen bzw. junge Frauen umfasst. Bei vier Betroffenen reichten die inkriminierten Berührungen nach Ansicht des Gerichts nicht für eine Verurteilung aus. Es habe sich dabei um “bloße Klapse” aufs Gesäß und im Zweifel flüchtige Berührungen gehandelt, erläuterte der Richter. Das sei zwar ein unangemessenes und sozial inadäquates Verhalten, erfülle aber noch nicht den Tatbestand des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.

Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig war mit dem Urteil einverstanden. Verteidiger Walter Pirker bat um Bedenkzeit. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.