Diese Seite ist aus dem Land in dem du dich befindest nicht erreichbar – derartige Infos kennen Reisende, die versuchen, von anderen Ländern, oder gar Kontinenten aus, auf heimische Internetseiten zuzugreifen. Über einen VPN-Anbieter, mit dem man sich über ein beliebiges Land einwählt, geht’s dann aber ganz einfach. Der Zugriff kommt zum Beispiel vermeintlich aus Deutschland, und nicht aus dem anderen Land. VPN-Adressen sind auch für jene User interessant, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht mit ihrer eigenen IP-Adresse durchs World Wide Web surfen möchten.

Nur acht Prozent verzichten ganz auf Tracking

Wie „PrivacyTutor“ nun in einer Studie aber herausgefunden hat, verstoßen gleich 104 der untersuchten 144 Anbieter gegen das Datenschutzgesetz. Sie haben Tracking-Dienste auf ihren Websites eingesetzt, ohne vorher ein Opt-in der Besucher einzuholen. Auf Anfrage von „PrivacyTutor“ erklärte dazu Rechtsanwalt Phil Salewski der IT-Recht-Kanzlei München: „Setzen diese VPN-Anbieter Cookie-basierte Tracking- und Webanalysedienste wie Google Analytics ein, ist dies nach eindeutiger Anordnung des § 25 Abs. 1 TTDSG nur bei vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Nutzereinwilligung zulässig. Wird die Einwilligung vor Einsatz derartiger Dienste nicht eingeholt oder ist ihre Erteilung nicht freiwillig, liegt ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor.

Das sind immerhin 72 Prozent, die sich dieser Methoden bedienen. Wer also eine VPN-Adresse wählt, um seine Privatsphäre zu schützen, kann eben diese an den VPN-Anbieter verlieren. Vom User überprüfbar ist das kaum bis gar nicht. Nur 12, also acht Prozent der überprüften VPN-Anbieter sind trackingfrei.