Das Amtsgericht im niederbayerischen Deggendorf verurteilte Gerald Grosz zu 90 Tagessätzen à 165 Euro, weil er beim politischen Aschermittwoch der AfD Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder durch eine Beleidigung “in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes” gerückt habe, wie die Richterin in ihrer Urteilsverkündung sagte. Grosz nannte den CSU-Politiker “Södolf”, “Corona-Autokrat” und “Landesverräter”.

Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf dem “kleinen Dienstweg” zunächst einen Strafbefehl wegen Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt. Grosz legte Widerspruch ein.

Im anschließenden Prozess verteidigte der Ex-Politiker und aktuelle Polit-Kommentar von oe24.at seine Wortwahl als “Satire”. Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnete ein Anwalt als “Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch”. Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Nur einen Tagessatz mehr - und Grosz wäre vorbestraft

Genutzt hat es wenig – die Strafzumessung ist geblieben. Grosz kassierte erneut 90 Tagessätze. Nur die Höhe des Tagessatzes ging nach unten. Statt zunächst 400 Euro wurden vom Gericht “nur” noch 165 Euro angesetzt. Was an der Schuld nichts änderte und ausschließlich das selbst angegebene Einkommen von Gerald Grosz berücksichtigte. Bei 165 Euro Tagessatz verdient der Polit-Talker netto etwa 5000 Euro.

Grosz war laut eigenen Angaben nicht davon ausgegangen, bereits in Deggendorf freigesprochen zu werden. “Namhafte Juristen in Deutschland haben mir zu verstehen gegeben, dass sich kein Richter auf Amtsgerichtsebene traut, gegen die Interessen Söders zu judizieren”, hatte Grosz im Vorfeld erklärt. “Daher werden wir den gesamten Instanzenweg beschreiten.” Er rechne weiter mit einem Freispruch, so der ehemalige Kandidat für die Wahl zum Bundespräsidenten.

Allerdings geht Grosz vor dem nächst höheren Landgericht Deggendorf oder dem Oberlandesgericht München auch ein Risiko ein. Denn das Urteil kann auch erhöht werden. Ab 91 Tagessätzen würde der Ex-Politiker als vorbestraft gelten und auch die Höhe der Tagessätze ist nicht in Stein gemeißelt. Das Landgericht und spätestens das OLG werden sich das Einkommen des TV-Kommentators genauer ansehen.